Sichtbare Tätowierung bei der Polizei nicht erlaubt
Ein Bewerber wollte zur Polizei in NRW. Das Problem: er hat auf seinen Unterarmen großflächig die Vornamen seiner beiden Töchter eintätowiert. Der zukünftige Arbeitgeber lehnte daher die Bewerbung ab.
Diese Ablehnung wurde mittlerweile vor zwei Instanzen gerichtlich erörtert. Sowohl als VG Arnsberg, wie auch das OVG in Münster haben sich der Entscheidung angeschlossen.
Die Entscheidung wurde wie folgt begründet: “Im Dienst müsse jede Individualität hinter der neutralen Erfüllung des Auftrags zurücktreten. Es bestehe die Gefahr, dass die Autorität des Polizeibeamten durch Tätowierungen beeinträchtigt werde.”
Da die Verwaltungsvorschriften eine Ablehnung bei Tattoos vorsehe, diese aber nicht ausnahmslos verboten seien, stelle dies keine Unverhältnismäßigkeit dar.
Bereits im Juni hatte das VG Darmstadt eine ähnlich lautende Entscheidung getroffen. Eine Bewerberin war von der Bundespolizei abgelehnt worden, weil sie ebenfalls am Unterarm ein großes Tattoo hatte. Das Gericht schloss sich auch hier der Entscheidung des Dienstherrn an.
Wir möchten von euch wissen:
Von Polizisten:
Habt ihr Tattoos, vielleicht sogar im sichtbaren Bereich? Wie geht der Dienstherr damit um? Wie verdeckt ihr sie?
Ob mit oder ohne Tattoo: Seht ihr das Verbot als Einschränkung der persönlichen Entfaltung an?
Von allen anderen:
Würdet ihr einen Polizist akzeptieren, bei dem ein Tattoo sichtbar ist? Was wäre für euch nicht mehr akzeptabel?
Hallo, was hat ein Tattoo, vor allem wenn es nicht provozierend ist mit Autorität zu tun. Wenn es nicht am ganzen Körper ist, oder irgend welche angreifende Parolen sind ist es doch egal.
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Tattoos sind, wenn sie gut gestochen sind, Kunst. Welche Tattoos ein No Go sind dürfte auch jedem klar sein. Aber die Autorität einer Person davon abhängig zu machen ist armselig!
Wir haben doch endlich auch homosexuelle Politiker! Gehen wir wieder einen Schritt zurück? Sehen wir doch den Menschen, nicht nur die Hülle!!!