Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Polizistenmörder Rudi R. von Augsburg
Wir hatten bereits im Oktober vergangenen Jahres über die Prozesse und die damit verbundenen Winkelzüge vor den verschiedenen Instanzen berichtet.
Am 28. Oktober 2011 war es in Augsburg (Bayern) bei einer Routinekontrolle und einer anschließenden Verfolgungsfahrt zu einer Schießerei gekommen. Die auf einem Motorrad geflüchteten Täter Rudi R. und Raimund M. eröffneten, als sie von den beiden Polizisten aufgefordert wurden sich hinzulegen, ohne Vorwarnung das Feuer.
PHM Mathias Vieth, einer der Polizisten, wurde durch eine Salve aus der automatischen Schusswaffe der Täter getroffen und tödlich verletzt. Seine Kollegin wurde ebenfalls getroffen und nur durch viel Glück leicht verletzt. Die Täter flüchteten daraufhin zu Fuß in den angrenzenden Wald und konnten später gefasst werden.
Das Landgericht (LG) Augsburg hatte Rudi R., einen der Polizistenmörder, bereits vor dem Schwurgericht zu lebenslanger Haft verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt, so dass für Rudi R. nach Ableistung seiner Haft die Sicherungsverwahrung angeordnet worden war.
Gegen dieses Urteil ging Rudi R. vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Revision. Wie das LG Augsburg heute mitteilte, hat der BGH nun seine Überprüfungen abgeschlossen und die Revision als unbegründet abgewiesen. Damit ist das Urteil des LG Augsburg rechtskräftig.
Wie der Vorsitzende Richter Christoph Wiesner seinerzeit feststellte, handelte Rudi R. aus Hass: „Er hat aus blankem und abgrundtiefem Hass auf alles Staatliche gehandelt.” Auch sprach Wiesner von einer Exekution des Kollegen Vieth, der bereits verletzt am Boden lag und dann von einer Salve aus der Kalaschnikow getroffen wurde. Wiesner: “Er hat sich diese Hinrichtung gegönnt”.
Rudi R. wurde allerdings nicht “nur” wegen des Mordes an Kollege Vieth und des versuchten Mordes an seiner Kollegin verurteilt. Er hatte bereits 1975 einen Augsburger Polizisten erschossen und war wegen vier brutaler Raubüberfälle und mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz aufgefallen. Dies alles spielte bei der Urteilungsfindung eine Rolle.
Damit dürfte Rudi R. nie wieder auf freien Fuß kommen, was laut Richter Wiesner auch Ziel des Urteils sein sollte: “Zwei getötete Polizeibeamte sind wahrlich genug”, sagte er in seiner Urteilsbegründung.
Das Verfahren gegen Raimund M. wird wohl auch in den nächsten Wochen abgeschlossen werden.
Damit wurde fast vier Jahre nach dem abscheulichen Mord von Augsburg wenigstens bei einem der Täter ein Schlussstrich gezogen. Das macht Kollege Vieth zwar nicht mehr lebendig, dürfte aber für alle Freunde und Kollegen eine Art Genugtuung sein und der Familie endlich die Chance geben, mit diesem herben Verlust, der der Ehefrau den Mann und zwei Söhnen den Vater raubte, zurecht zu kommen.