Kooperation zwischen Interventionsstelle und Polizei verbessert Opferschutz

31. Oktober 2015 um 15:57

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Bild: merkur.de

Es sind leider alltägliche Fälle, die von der Polizei unter dem Stichwort “häusliche Gewalt” oder “Gewalt in engen sozialen Beziehungen” aufgenommen werden. Meldet sich das Opfer bei der Polizei, nimmt diese die Anzeige auf um den Vorfall der juristischen Aufarbeitung zuzuführen. Sie verweist den Straftäter zumeist auch der gemeinsamen Wohnung. Aber dann steht das Opfer meist alleine da. Wie geht es weiter?

Um genau an dieser Stelle den Opfern Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen, hat die Polizei in den Landkreisen Weilheim-Schongau und Garmisch-Partenkirchen (Bayern) eine Vereinbarung mit der Interventionsstelle des Sozialdienstes katholischer Frauen unterzeichnet.

Denn die Polizei ist für eine adäquate Betreuung nach einer Straftat der falsche Ansprechpartner. Dessen ist sich auch Schongaus Polizeichef Herbert Kieweg bewusst und führt aus: “Deshalb ist diese neue Kooperation eine gute Sache. Ausgebildete Sozialpädagogen können ganz anders mit diesen Frauen umgehen.”

Zudem unterliegen die Sozialpädagogen dem Zeugnisverweigerungsrecht und müssen anders als Polizisten bei weiteren strafrechtlichen Sachverhalten, die im Rahmen der Betreuung aufgedeckt werden, nicht zwangsläufig aktiv werden. “Wir müssten sofort ermitteln, wenn wir etwas derartiges mitbekommen,” so Kieweg.

Katharina Spöttl, Beauftragte für Frauen und Kinder beim Polizeipräsidium Oberbayern-Süd, sieht diese Kooperation als sinnvolle Fortführung einer bereits anderswo erfolgreichen Zusammenarbeit an: “Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Hilfsorganisation hat sich bereits in anderen Landkreisen bewährt und ist ein wirkungsvolles Instrument, Opfern häuslicher Gewalt zu helfen.”

Was genau ändert sich nun durch diese Kooperation?

Ergänzend zur Anzeigeaufnahme und Wegweisung des Täters klären die eingesetzten Polizisten das Opfer nun über das kostenlose Beratungsangebot der Interventionsstelle auf. Sofern das Opfer die Einwilligung gibt, geben die Polizisten die Daten an die Beratungsstelle weiter, welche sich dann innerhalb von drei Tagen bei dem Opfer meldet.

Dort findet dann eine ausführliche Information des Opfers über die vorhandenen Möglichkeiten statt, die bis zur Begleitung bei Behördengängen oder zum Gericht führen kann. Das alles erfolgt freiwillig und allein das Opfer entscheidet über Wahrnehmung der Beratung und dessen Fortdauer. Erklärtes Ziel ist es, den Opfern häuslicher Gewalt dabei zu helfen, den oft jahrelangen Gewaltkreislauf zu durchbrechen.

Schongaus Polizeichef Kieweg freut sich bereits auf die Zusammenarbeiten mit den externen Fachleuten: “Das ist eine Super-Geschichte und eine tolle Unterstützung für uns, die den betroffenen Frauen hilft und uns die Arbeit erleichtert.”

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