Zuckerbrot und Peitsche für Polizei Hessen
Dass Geld im öffentlichen Dienst eine Rolle spielt und vieles derzeit dem Spardiktat unterliegt ist keine Neuigkeit. Wenn aber auf der einen Seite über ein Mehr berichtet wird, das Weniger aber hinten runter fällt, bleibt unter dem Strich kaum bis nichts übrig. So wie bei den beiden folgenden News für die Kollegen/innen in Hessen.
Zuckerbrot
Die hessenschau berichtet aktuell über Hessens Innenminister Peter Beuth, der angekündigt hat, dass die Zulagen (DuZ) der Landespolizisten deutlich angehoben werden sollen. Wie stark oder schwach diese “deutliche” Erhöhung ausfallen soll, wird jedoch nicht genannt.
Die GdP berichtet immerhin darüber, dass bei einem “durchschnittlichen monatlichen Dienstverlauf mit einer Erhöhung von rund 90 Euro” zu rechnen sei.
Zudem sollen eine halbe Millionen Überstunden ausgezahlt werden. Dies soll den riesigen Berg an Überstunden, den die hessischen Kollegen angehäuft haben (nicht zuletzt durch die Flüchtlingsarbeit) reduzieren helfen, was das Land Hessen etwa 10 Mio. Euro kosten soll.
Außerdem seien im Haushaltsplan für 2016 200 Stellen für Polizisten und 100 für Wachpolizisten vorgesehen. Wachpolizisten seien nach 18 Wochen ausgebildet und somit schneller verfügbar. Auch konnten 160 Pensionäre wieder zurück in den Dienst versetzt werden. Diese leisten zwar keinen Vollzugsdienst, werden jedoch in der Verwaltung eingesetzt (z.B. in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge, wir berichteten).
https://www.gdp.de/gdp/gdphe.nsf/id/DE_haushalt2015
Peitsche
Ende Oktober wurde den Polizisten in Hessen in einem Schreiben bekannt gegeben, dass bei der Beihilfe (entspricht etwa dem Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung) gekürzt werde. Etwa 230 Euro jährlich müssen die Versicherten zusätzlich aufbringen, um stationäre Wahlleistungen gewährt zu bekommen.
Heini Schmitt, stellvertretender Landesvorsitzende des dbb Hessen: “Das ist, nach der Besoldungs-Nullrunde, faktisch eine erneute finanzielle Mehrbelastung, gerade für die unteren Besoldungsgruppen, Teilzeitbeschäftigten und Pensionäre.”
Zu der Auszahlung von Mehrarbeitsstunden haben wir uns im Team ein paar Gedanken gemacht, an denen wir euch gerne teilhaben lassen:
Es gibt mittlerweile Kollegen mit 500-1.000 Überstunden auf dem Konto. Das wären bei einer 40 Stundenwoche zwischen 12,5 bis 25 Wochen Freizeitausgleich. Das hieße, ein Kollege mit 1.000 Stunden hat de facto einen Anspruch auf ein halbes Jahr Freizeitausgleich.
Würde ein Kollege diesen Freizeitausgleich beanspruchen (wenn er denn bei der aktuellen Personallage überhaupt dazu käme), würde dadurch das Personalfehl noch einmal mehr rigoros vor Augen geführt werden.
Beispielrechnung:
Wenn man mal von der Besoldungsgruppe A9 ausgeht, in der untersten Erfahrungsstufe, so sind das etwa 2500 € Grundgehalt. Bei einer regulären Dienstzeit von 164 Stunden im Monat, bei einer 40 Stundenwoche, ergibt das ca. 15,24 € Stundensatz.
Würde sich also jemand – sagen wir mal – 100 Stunden auszahlen lassen, dann bekäme er dafür 1.524 € brutto. Zieht man alle Abzüge zusammen, gehen etwa 30-40 % verloren.
Ob die Kollegen also für diese Auszahlung auf zweieinhalb Wochen Freizeit verzichten möchten, ist natürlich jedem selbst überlassen. So kann sich jeder seine eigenen Gedanken darüber machen.
Die Zeit auf dem Überstundenkonto wurde allerdings erbracht und sollte im Sinne der Erhaltung der Dienstfähigkeit (immerhin eine Beamtenpflicht) auch durch Freizeit wieder ausgeglichen werden.
Zu oft fehlen die Kollegen zu Hause und in der Familie oder können bei den üblichen Freizeitangeboten nicht mitmachen. Es ist schließlich niemandem geholfen, wenn die Kollegen dann irgendwann krank werden und schlimmsten Falls dauerhaft ausfallen.
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