Kampfsporlter schlug Polizisten ins Wachkoma: Haftstrafe
Am 5. September 2014 befand sich ein Polizist aus Herne privat im Bochumer Bermuda-Dreiecke, um seine Versetzung von der Einsatzhundertschaft zur Polizeiinspektion Mitte zu feiern. Vor der Kneipe gab es offenbar einen kurzen Streit zwischen dem 28jährigen Polizisten und 31jährigen Herner. Eigentlich eine nichtige Angelegenheit.
Dennoch konnte der Herner es wohl nicht auf sich beruhen lassen. Der Kampfsportler hob aus und schlug den Polizisten. Der Schlag war von solcher Wucht, dass der Polizist ohne jeden Abwehrreflex zu Boden ging und mit dem Kopf auf den Boden aufschlug.
Der Schläger entfernte sich, ohne sich um den am Boden liegenden Mann zu kümmern. Der Polizist erlitt hierdurch einen Schädelbasisbruch und massive Gehirnblutungen. Er verlor sofort das Bewusstsein und fiel in ein Wachkoma, aus dem er bis heute nicht mehr heraus kam.
Der Schläger soll sich später noch mit seinem Schlag gebrüstet und von einem “Lucky Punch” gesprochen haben. Ihm hätte noch Wochen später die Faust weh getan.
Nach einer öffentlichen Fahndung nach dem damals unbekannten Schläger konnte der 31jährige Familienvater, der bis dahin noch polizeilich unbekannt war, nach sechs Tagen festgenommen werden.
Vor Gericht rechtfertigte der Schläger seine Tat, er sei erschrocken gewesen und deswegen weggelaufen. “Er ist einfach umgefallen, damit habe ich nie gerechnet”, sagte der Mann. Auch sein Anwalt sprach von Reue, dies sahen Anklage und Richter jedoch anders.
Die Staatsanwältin führte aus: “Er kam nicht im Entferntesten auf die Idee, sich über den Zustand des Beamten zu informieren”, sagte sie und nannte es “schäbig”, dass er zudem auch noch dem Polizisten eine Mitschuld zuspreche. Die Entschuldigung des Angeklagte sei daher nur ein prozesstaktisches Lippenbekenntnis.
Die Staatsanwaltschaft forderte daher dreieinhalb Jahre Haft, denn der Angeklagte habe “Sorgen und Leid über die Familie” gebracht. Die Verteidigung beantragte eine Bewährungsstrafe.
Die Richterin sah in dem vom Angeklagten ausgeführten Schlag “keine Rechtfertigung”. Da Amtsgericht Bochum verurteilte den Schläger dann zu zweieinhalb Jahren Haft. “Wer jemandem mit solch einer Kraft ins Gesicht schlägt, muss damit rechnen, dass das Opfer taumelt und zu Boden stürzt”, begründete die Richterin ihr Urteil.
Hinsichtlich der Folgen der Tat, dem seit 17 Monaten im Wachkoma befindlichen jungen Polizisten, sagte die Richterin: “Es gibt keine schlimmeren Folgen.”
Wir sind in Gedanken bei der Familie des so schwer verletzten Kollegen. Kein Urteil kann den Vorfall ungeschehen machen und ob der Kollege jemals wieder das Bewusstsein erlangt, ist völlig offen. Wir hoffen und wünschen jedenfalls das Beste!