Messerangriff auf Bundespolizisten: U-Haft für Täter wird abgelehnt
Eine Vorfall aus Mainz (Rheinland-Pfalz) erhitzt gerade die Gemüter und sorgt für gänzlich unterschiedliche Ansichten über den Fall zwischen Polizei und Justiz.
Vorgestern trafen Bundespolizisten am Hauptbahnhof in Mainz einen 31jährigen Mann aus Eritrea an. Da dieser sich nicht ausweisen konnte, wurde er zwecks Identitätsfeststellung mit zur Wache genommen, die sich ebenfalls am HBF befindet.
Auf der Wache zog der Mann aus seiner Jackentasche ein Küchenmesser mit 6 cm Klingenlänge, erhob das Messer und ging damit auf die Polizisten zu. Die Bundespolizisten konnten den Eritreer entwaffnen und die Situation damit entschärfen.
Es wurden Ermittlungen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie unerlaubtem Aufenthalt aufgenommen.
Der Polizeibericht schließt mit dem Satz:
“Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Mainz musste der Angreifer auf freien Fuß gesetzt und in die Erstaufnahmeeinrichtung nach Ingelheim verbracht werden.”
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70139/3259276
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft hat für Unmut in Reihen der Polizei gesorgt. Roland Voss, Vorsitzender der GdP-Direktionsgruppe Bundespolizei, erklärte gegenüber der Allgemeinen Zeitung: “Wer eine Messerattacke auf Polizisten als Bagatelle abtut, die keine Festsetzung rechtfertigt, sendet das völlig falsche Signal. Es darf nicht den Anschein geben, dass so etwas toleriert wird.”
Die Staatsanwaltschaft habe mit dieser Entscheidung die Grenze des Erträglichen überschritten, so Voss.
Die Staatsanwaltschaft sieht die Angelegenheit ganz anders. Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller machte deutlich, dass die Entscheidung nichts damit zu tun habe, dass der Täter ein Asylbewerber sei. Angriffe auf Bürger oder Polizisten sollen deswegen nicht bagatellisiert werden, aber ihrer Einschätzung nach sei der Sachverhalt nicht geeignet, einen Antrag auf Untersuchungshaft zu beantragen.
Dem hält Stefan Heina, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern, entgegen, dass die Schwere der Tat und die Tatsache, dass der Beschuldigte nicht über einen festen Wohnsitz in Deutschland verfüge, und damit die Erreichbar im Rahmen des Ermittlungsverfahrens nicht gewährleistet sei, sehr wohl ausreichend sei, um die U-Haft zu beantragen.
Oberstaatsanwältin Keller widerspricht, dass der Täter keinerlei Stechbewegungen durchgeführt hätte und ansonsten die ganze Zeit über kein aggressives Verhalten gezeigt hätte. Zudem sei mittlerweile ein Zustellungsbevollmächtigter ernannt worden, wodurch die Erreichbarkeit gegeben sei.
Laut Allgemeiner Zeitung sei der 31jährige Eritreer in Italien als Asylbewerber registriert, halte sich aber in Frankreich auf. Nach begangener Tat und der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, musste die Bundespolizei den Täter in die Erstaufnahmeeinrichtung nach Ingelheim verbringen.