Urteil zu bei Unfall getöteten Polizisten

24. Februar 2016 um 18:01

Urteil zu getöteten PolizistenIm Juli 2015 war es bei Bielefeld auf der A44 zu einem tragischen Verkehrsunfall gekommen. Dort kontrollierten zwei Streifenteams einen verdächtigen Wagen und standen auf dem Seitenstreifen. Ein Lkw-Fahrer kollidierte mit dem Wagen der Autobahnpolizei Bielefeld.

Durch die Wucht des Aufpralls fing der Wagen sofort Feuer. Beide Beamten, eine 46-jährige Polizistin und ein 51-jähriger Polizist, starben im Streifenwagen. Wir berichteten:

Nun fand vor dem Landgericht Paderborn die Hauptverhandlung statt. Der 34jährige Unfallfahrer, selbst Familienvater, hatte nach dem Unfall seinen Job verloren.

Die Beweisaufnahme zeigte auf, dass der Lkw, den der Berufskraftfahrer fuhr, nahezu ungebremst mit 80 km/h in den Streifenwagen krachte. Die beiden Polizisten waren auf der Stelle tot. Die Autobahn an der Unfallstelle verläuft schnurgerade, an den Streifenwagen waren Warn-, Abblend- und Blaulicht eingeschaltet.

Wilhelm S., der Unfallfahrer, erklärte sich den Unfall so: “Ich vermute, dass ich eingeschlafen bin.” Hinzu kommt, dass er Schmerzmittel eingenommen hatte. Diese hatte er sich zuvor ohne Arztrezept in einer holländischen Apotheke besorgt.

Allerdings handelte es sich hierbei um ein opiathaltiges Medikament. Der Rechtsmediziner kam vor Gericht zu der Einschätzung, dass S. deswegen grundsätzlich fahruntüchtig war, da die Einnahme eines solchen Medikaments die Reaktions-, Wahrnehmungs- und Konzentrationsfähigkeit massiv beeinträchtige.

Auch die Anklagevertretung sah Fahruntüchtigkeit. So habe S. bereits vor diesem verheerenden Unfall einen anderen Unfall verursacht, bei dem der Lkw einen Streifschaden erlitten habe. Und obwohl S. erst kurz nach seinem Arbeitsantritt eine Pause eingelegt habe, weil er sich nicht wohl fühlte, habe er all diese Warnzeichen ignoriert und seine Fahrt fortgesetzt. Zudem habe er anstatt der vorgeschriebenen neun, nur sieben Stunden Pause gemacht.

Das LG Paderborn kam zu folgendem Urteil:

Es sprach den Lkw-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung schuldig und verhängte eine 2jährige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss S. 500 Sozialstunden ableisten und insgesamt 2 Jahre auf seinen Führerschein verzichten.

Das Gericht begründete die Bewährungsstrafe damit, dass S. zwar zwei Menschenleben auf dem Gewissen habe, die keinerlei Mitschuld am Unfall tragen. Aber das Gericht sah einen Unterschied zu anderen Fällen, die härter bestraft werden müssten, wenn z.B. Alkohol im Spiel sei.

Richter Bernd Emminghaus erklärte, dass dieser Fall im Grenzbereich läge und die Folgen für den Unfallfahrer bereits beträchtlich seien.

http://www.nw.de/lokal/kreis_paderborn/paderborn/paderborn/20717264_Lastwagen-rast-in-Polizeiauto-Gericht-verhaengt-zwei-Jahre-auf-Bewaehrung.html

Kein Urteil der Welt könnte die beiden verstorbenen Polizisten wieder zurück bringen. Es mag zwar sein, dass für den Lkw-Fahrer auch ohne eine Haftstrafe die Folgen beträchtlich sind, aber für die Familien der getöteten Kollegen sind sie es auch. Wer nimmt darauf Rücksicht?

Unsere Gedanken sind bei den Hinterbliebenen der beiden Polizisten und deren Kollegen. Wir wünschen ihnen viel Kraft, diesen schlimmen Verlust zu verarbeiten.