Polizisten zu Unrecht beschuldigt: Freispruch
Polizisten sehen sich immer wieder ungerechtfertigten Anschuldigungen gegenüber. Entweder frei erfunden, oder, weil die Polizisten nicht im eigenen Sinne agiert haben, werden Beschwerden oder Anzeigen eingereicht. Klare Worte fand eine Richterin in Wien (Österreich) zu einer ungerechtfertigten Anschuldigung und sprach den Polizisten frei:
Am 17. Mai 2014 fand in Wien eine Kundgebung gegen die “Identitären” statt, an der sich etwa 1.000 Personen beteiligten. Es gab damals Ausschreitungen der linken “Demonstranten”, 37 von ihnen wurden in Gewahrsam genommen, einer ging wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt in Untersuchungshaft.
Ein 31jähriger Polizist war bei diesem Polizeieinsatz in der Absperrung eingesetzt und bildete mit seiner Einheit eine Polizeikette. Eine 42jährige Frau versuchte mehrfach diese Polizeikette zu durchbrechen. Irgendwann lag sie auf dem Boden und musst wegen eines gebrochenen Knöchels ärztlich behandelt werden.
Die Frau erstattete Anzeige gegen den Polizisten, da sie behauptete, von dem Polizisten gestoßen worden zu sein. Die Sache wurde nun vor dem Wiener Landgericht verhandelt. Zuvor hatte sie den Polizisten angeblich sogar wieder erkannt. Sie beschrieb ihn annähernd zutreffen und konnte auch die Zahl 18 benennen, die er bei dem Einsatz tatsächlich auf dem Helm trug. Auch zwei weitere Zeugen konnten den Polizisten erkennen.
Wie sich aber im Rahmen der Gerichtsverhandlung herausstellte, ist die 42jährige Geschädigte Mitglied der Kommunistischen Gewerkschaftsinitiative (KOMintern) und es gibt Hinweise, dass diese beiden Zeugen ebenfalls dieser Organisation nahe stehen könnten. Richterin Baczak wertete die Angaben von Zeugen und Geschädigter als nahezu sicher abgesprochen.
Die einzige unabhängige Zeugin, die die Kundgebung von ihrem Balkon aus beobachtete, konnte die Angaben der Geschädigten nicht bestätigen. Zudem war ein Sachverständiger geladen, der sich ebenfalls zur Sache äußerte.
Gerichtsmediziner Christian Reiter bewertete den Knöchelbruch der Geschädigten als Folge dessen, dass sie sich mit ihrem Fuß an der Gehsteigkante verhakt hatte. Warum die Frau zu Boden ging, konnte der Gerichtsmediziner zwar nicht erklären, wohl aber feststellen, falls sie zu Boden gestoßen worden sein soll, dann sei der Stoß nicht von vorne (aus Richtung des angeklagten Polizisten, wie die Frau behauptet hatte) gekommen, sondern von hinten.
Richterin Baczak erklärte angesichts der gewonnenen Erkenntnisse: “Alle diese Zeugen mögen die Polizei nicht. Wenn man die Polizei nicht mag, entsteht eine Wahrnehmungsverzerrung.” Dann wandte sie sich dem angeklagten Polizisten zu und sagte: “Man musste einen Schuldigen finden, und der sind Sie.”
So lautete das Urteil für den Polizisten auf Freispruch, und “nicht im Zweifel. Ich bin ganz sicher”, wie Richterin Baczak betonte.
Was solche ungerechtfertigten Anschuldigungen oft für die Polizisten bedeuten können, wissen diese Leute entweder nicht, oder nehmen es wissentlich in Kauf, vielleicht sogar gewollt.
Von dienstlichen Konsequenzen bis hin zu persönlichen Problemen, die sich auf Grund dieser Anschuldigung und der Notwendigkeit der Rechtfertigung für etwas, was man nicht getan hat, ergeben, können die Folgen sein.
Und es geht hier nicht um nachweisbares und klares Fehlverhalten, welches natürlich Konsequenzen haben sollte. Aber abgesehen davon könnte der Dienst um einiges angenehmer sein, wenn es nicht solche Anschuldigungen ins Blaue hinein gäbe.
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