Gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung im Amt und Betrug: Polizist zu Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt
Das Video, welches im Internet nach einer aus dem Ruder gelaufenen Verkehrskontrolle vor zwei Jahren aufgetaucht war, sorgte für Aufsehen und wurde als “Prügelvideo” bekannt. Nun muss der einschreitende Polizist die Konsequenzen tragen und gegen seinen Kollegen wird ebenfalls ermittelt.
Es sollte eine normale Verkehrskontrolle werden. Ein Autofahrer war einer Streife im Juni 2014 im nordrhein-westfälischen Herford wegen Telefonierens während der Fahrt aufgefallen, zudem war der Mann zügig unterwegs. Erst nach mehrmaliger Aufforderung hielt der Mann seinen Wagen an.
Bei der anschließenden Kontrolle greift der 40-jährige Polizist und Familienvater den Autofahrer unvermittelt an, Pfefferspray wird eingesetzt. Der Polizist zeigt den Autofahrer an und verlangt Schmerzensgeld. Im Rahmen dieses Prozesses tauchte dann das Video aus der Streifenwagenkamera auf, welches den Tatverlauf zeigte.
Der Beamte verlor den Prozess und in der Folge wurde gegen ihn ermittelt. Nun wurde beim Schöffengericht in Herford das Urteil gesprochen, dabei blieb der Polizist bis zum Schluss bei seiner ursprünglichen Aussage, dass der Autofahrer selbst und der von ihm hinzu gerufene Cousin eine Bedrohung für die Streifenwagenbesatzung bedeutete. Angeblich habe es einen Angriff von hinten gegeben und im Wagen des Autofahrers wurden Drogen vermutet.
Für einen tätlichen Angriff des Autofahrers gab es keine Belege, im Gegenteil zeigt das Video der Streifenwagenkamera lediglich, dass sich der Autofahrer gegen den Angriff des Polizisten passiv wehrt. Eine ebenfalls während der Kontrolle anwesende Polizeianwärterin hatte das bestätigt, was später auf dem Video zu sehen war. Auch sie wurde von dem eingesetzten Pfefferspray leicht verletzt.
Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Der damals angegriffene Autofahrer, der im Prozess als Nebenkläger auftrat, machte vor Gericht deutlich, dass es ihm nicht um ein Strafverfahren gegangen sei. Er habe lediglich die Entschuldigung des Polizisten erwartet, denn “Fehler machen wir alle, wenn er den zugegeben hätte, wäre alles in Ordnung gewesen”, sagte er aus.
Das Urteil:
Das Amtsgericht Herford verurteilte den 40-jährigen Polizisten zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung im Amt, und Betrugs.
Hierbei machte das Gericht in seiner Urteilsbegründung deutlich, dass der Autofahrer sich zwar während der Kontrolle ebenfalls nicht richtig verhalten habe, dies aber nicht den folgenden Gewaltausbruch des Polizisten rechtfertige.
So sagte die vorsitzende Richterin: “Um das ganz klar zu sagen. Der Nebenkläger hat sich damals falsch verhalten. Er hat die Geschwindigkeit nicht eingehalten, hat telefoniert und sich dann auch noch gegenüber der Polizei arrogant und patzig geäußert. Mit so einem menschlich falschem Umgang muss die Polizei umgehen können.”
In Richtung des Polizisten mahnte das Gericht: “Durch ihre falschen Angaben haben sie das Vertrauen der Kollegen missbraucht. Besonders schlimm war das sicherlich für die Polizeischülerin, die hier als Zeugin aussagen musste.”
Sollte es bei diesem Strafmaß bleiben, wird der Polizist seinen Beamtenstatus verlieren und entlassen werden. Der Rechtsanwalt des Beamten hat bereits angekündigt, Rechtsmittel einzulegen.
Der Kollege des Polizisten, der eigentlich in dieser Verhandlung als Zeuge auftrat, hatte die Aussage verweigert, da gegen ihn selbst noch ermittelt wird. Er soll die Auswertung des Videos verschleiert haben.
Auch wenn immer wieder behauptet wird, dass Verfahren gegen Polizisten nie zu einer Verurteilung führen würden, beweist dieses Urteil doch das Gegenteil. Denn sollte es bei dem Strafmaß bleiben, verliert der Familienvater nicht nur seinen Job, sondern auch seine Pensionsansprüche.
Hart, aber gerecht?
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