Gerichtsurteil: Keine Chance auf Einstellung in den Polizeidienst, wer islamistisches Gedankengut verbreitet

14. November 2016 um 19:16

Gerichtsurteil: Keine Chance auf Einstellung in den Polizeidienst, wer islamistisches Gedankengut verbreitetEin junger Mann aus der Eifel hatte sich bei der Bundespolizei beworben und wollte in den Polizeidienst eingestellt werden, um zum Polizisten ausgebildet zu werden. Bei der Eignungsprüfung wurde jedoch festgestellt, dass der junge Mann in einem sozialen Netzwerk ein Video und weitere Dokumente online gestellt hatte, die islamistisches Gedankengut enthalten.

So wurde unter anderem im Video die Meinung vertreten, dass es eine größere Sünde sei, nicht zu beten, als jemanden zu töten. Die Bundespolizeiakademie hat es daraufhin abgelehnt, den Bewerber einzustellen. Damit war der abgelehnte Bewerber nicht einverstanden und suchte gerichtlichen Eilrechtsschutz.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte nun in dieser Sache zu entscheiden und lehnte den Antrag des jungen Mannes ab, da die Ablehnung der Bundespolizeiakademie für rechtens befunden wurde.

So heißt es in dem Urteil:

“Der Bewerber um eine Ernennung zum Beamten in der Bundesrepublik Deutschland müsse die Gewähr dafür bieten, dass er sich jederzeit durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekenne und für deren Erhaltung eintrete. Auch müsse ein Beamter jeden Schein der Identifikation mit einem dem freiheitlichen Rechtsstaat zuwiderlaufenden Gedankengut vermeiden.”

Da der junge Mann die oben genannten Dokumente online gestellt hatte, ohne sich vom Inhalt klar zu distanzieren, gebe es berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers.

Die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wurde zugelassen.

http://www2.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/613/broker.jsp?uMen=613ee689-b59c-11d4-a73a-0050045687ab&uCon=5651058d-ab9c-4851-731a-fae402e4e271&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042