In eigener Sache: Ablaufdatum? Mindesthaltbarkeit? Abfülldatum?

7. November 2016 um 15:02

In eigener Sache: Ablaufdatum? Mindesthaltbarkeit? Abfülldatum?Am Wochenende berichteten wir von einem Polizeieinsatz, bei dem die Einsatzkräfte abgelaufenes Wasser zu trinken bekamen. Hiernach entbrannte eine rege Diskussion darüber, was das aufgedruckte Datum zu bedeuten habe. Nachlesbar in unserem Beitrag auf Facebook.

Manch einer wähnte schon einen Skandal, die einen beim Dienstherrn, der für die Auslieferung der Getränke an die Einsatzkräfte zuständig ist, andere beim Team dieser Seite, die falsche Informationen veröffentlicht.

Nun, wir können beide Seiten beruhigen und auch etwas klarstellen. Es handelt sich hier um keinen Skandal, weder in der einen Richtung, noch in der anderen.

Es ist natürlich zutreffend, dass Wasser in einer verschlossenen Flasche nicht automatisch nach einem aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdatum schlecht ist. Bei richtiger Lagerung kann es durchaus einige Zeit länger genießbar sein. Doch wie das Wasser gelagert wurde, ist für die Einsatzkräfte vor Ort natürlich nicht erkennbar, es zeigt sich erst beim Trinken, was für den ein oder anderen Kollegen mit empfindlichem Magen schon zu spät sein kann.

Aber was bedeutet nun das aufgedruckte Datum auf der abgebildeten Flasche?

Die Nachfrage beim Hersteller Schex GmbH in Aying brachte Klarheit. Laut dessen Angaben handelt es sich nicht, wie von manchen angenommen, um ein Abfülldatum, sondern um das Mindesthaltbarkeitsdatum. Nach diesen Angaben war der Inhalt der abgebildeten Flasche also seit über sechs Monaten abgelaufen.

Was bedeutet das nun?

Der Inhalt muss nicht zwangsläufig schlecht gewesen sein und der Kollege, der uns das Bild zusandte, klagte auch nicht über entsprechende gesundheitliche Probleme nach dem Verzehr.

Was ist das allerdings für ein Zeichen gegenüber den Einsatzkräften, wenn sie abgelaufene Lebensmittel serviert bekommen? Sie sind oft stundenlang im Einsatz unter widrigen Bedingungen und haben nicht die Möglichkeit, einfach ihren Posten zu verlassen und in den nächsten Markt zu fahren und sich eine frische Flasche Wasser zu kaufen, auch wenn sie es gerne tun würden.

Man stelle sich vor, man besucht ein Restaurant, bestellt den besten Wein und dazu eine Flasche Wasser und bekommt dann eine abgelaufene Flasche vorgesetzt. Ganz abgesehen von einem unguten Gefühl, wie es mit den anderen Lebensmitteln in diesem Hause bestellt ist, würde ein solcher Vorfall auch lebensmittelrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Nun unterliegt der Dienstherr vermutlich nicht dem strengen Lebensmittelrecht eines Gastronomen, es wäre dennoch eine Art der Wertschätzung gegenüber den Einsatzkräften, wenn die Lebensmittel nicht abgelaufen wären.

Und über rohe Schnitzel in blutverschmierten Lunchpaketen mussten wir an dieser Stelle schließlich auch schon berichten.

Allerdings möchten wir auch klarstellen, dass dies nicht der Regelfall ist! Es gibt hier also keinen Skandal, dennoch zeigt sich, dass an der ein oder anderen Stelle Verbesserungsbedarf vorhanden ist. Und nur darauf wollten wir hinweisen!