Waffenrecht gilt auch zur Fastnacht: Polizei stellt Anscheinswaffe bei Gardisten sicher

14. Januar 2017 um 15:19

Polizei stellt Anscheinswaffe bei Gardisten sicherVergangenen Samstag hat die Polizei Aachen (Nordrhein-Westfalen) bei einem uniformierten Gardisten eine Anscheinswaffe sicher gestellt, mit der er in der Innenstadt unterwegs war.

Die Beamten hatten nach § 42. Nr 1 des Waffengesetzes gehandelt, welcher besagt, dass diese Art von Waffen zwar auf Brauchtumsveranstaltungen (z.B. Umzügen) mitgeführt werden dürfen, aber davor und danach dürfen diese nur in verschlossenen Behältnissen mitgeführt werden.

Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage ist es somit unverständlich, wie der Mann darauf kam, Samstagmittag mit einem Gewehr durch die Innenstadt zu spazieren. An dieser Einschätzung ändert auch die Karnevalsuniform nichts, was die Karnevalsvereine eigentlich wissen.

Die Polizei Aachen wird nochmal auf die Karnevalsvereine mit einem Appell zur Sensibilisierung in Sachen Kostüme und Waffen zugehen.

Wegen zahlreicher Medienanfragen zu diesem Vorfall sah sich die Polizei Aachen zur Stellungnahme verpflichtet.

Dennoch wünschen die Kollegen und auch wir euch allen eine sichere und schöne Karnevalszeit, viel Spaß und lasst es nicht zu sehr krachen 😉