In memoriam: Vor 20 Jahren von Neonazi bei Routinekontrolle erschossen
Gestern war ein trauriger Gedenktag, denn vor 20 Jahren wurde Polizeiobermeister Stefan Grage von der Autobahnpolizei Mölln (Schleswig-Holstein) bei einer Routinekontrolle erschossen.
Am 23. Februar 1997, es war ein Sonntagmorgen, wollte eine Streifenwagenbesatzung auf dem Parkplatz Roseburg an der A 24 bei Hornbek (Kreis Herzogtum Lauenburg) eine Routinekontrolle durchführen. Den beiden jungen Polizisten war ein Mazda aufgefallen, an dem das Kennzeichen schief hing und welches völlig durchlöchert war.
Zudem stellte sich bei einer Überprüfung heraus, dass die Kennzeichen gestohlen waren. Als die beiden Beamten an den Mazda herantreten wollten, eröffnete der Fahrer sofort das Feuer und schoss unvermittelt aus einer Schrotflinte mit dem Kaliber 12 mm auf die Polizisten.
Der Gewalttäter traf POM Stefan Grager lebensgefährlich, sein Kollege Stefan K. wurde schwer verletzt. Der Mazda-Fahrer, Kay D., flüchtete. Während Stefan Grager mit dem Leben rang, wurden Unterstützungskräfte zusammen gezogen und insgesamt 15 Streifenwagen machten sich auf die Suche nach dem flüchtigen Mazda.
Diesen konnten sie in Lauenburg aufnehmen. Während der Verfolgungsfahrt schoss Kay D. noch mehrfach auf die ihn verfolgenden Polizisten, bis er am Ortsausgang wegen eines Verkehrsunfalles mit seinem Wagen liegen blieb. Hier gelang es den Beamten, Kay D. zu stoppen, wobei sie das Feuer erwiderten mussten. Nach einem Schuss ins Bein des Gewalttäters konnten sie ihn überwältigen.
In der Zwischenzeit hatte Stefan Grager den Überlebenskampf verloren und war noch auf dem Parkplatz gestorben. Stefan Grager wurde nur 34 Jahre alt. Sein schwer verletzter Kollege Stefan K. war damals 31 Jahre alt.
Bei einem Fackelmarsch versammelten sich damals in Lübeck hunderte Polizisten, Angehörige und Freunde des Verstorbenen, um gemeinsam zu trauern und ein Zeichen zu setzen. Detlef Hardt von der Polizei Lübeck erinnert sich:
“Eine große Menge von Polizeibeamten aus ganz Schleswig-Holstein ging schweigend durch die Stadt. Es war ein Gefühl, das man nicht beschreiben kann, das einen gelähmt hat.”
Kay D., der Gewalttäter, gehörte der Neonazi-Szene an und befand sich zum Zeitpunkt der folgenschweren Kontrolle auf der Flucht, weil er vier Tage zuvor in Berlin auf ein Parteimitglied der damaligen PDS geschossen hatte.
Im anschließenden Gerichtsprozess wegen Mordes und versuchten Mordes zeigte Kay D. vor dem Landgericht Lübeck keinerlei Reue. Aus seiner Sicht hatte er in Notwehr gegen einen verhassten Staat gehandelt. So wurde er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt.
Detlef Hardt hatte den Prozessverlauf beobachtet: “Ich habe die Gewissheit bekommen, durch langes Beobachten, dass er von Hass erfüllt war. Die Trauer der Hinterbliebenen war ihm egal. Im Gericht drückte er sich so aus, dass es alles ein staatsfeindlicher Apparat ist, den er nicht akzeptiert. In seinem Gesicht war nur Hass.”
Kay D. hat mittlerweile seine Haft abgesessen und ist seit 2016 wieder auf freiem Fuß.
Ruhe in Frieden, lieber Stefan. Du wirst immer ein Teil der Polizeifamilie bleiben. Wir erheben die Hand im ehrenvollen Gedenken zum Salut. ⚫🔵⚫