Polizisten stellen rollende Bierkiste sicher

12. Mai 2017 um 09:11

Polizisten stellen rollende Bierkiste sicher

Bild: Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt

Manch ein Tüftler lässt seiner Fantasie freien Lauf und bei entsprechend vorhandenen Fertigkeiten kommt dabei auch etwas Sinnvolles oder auch etwas Lustiges heraus. Unlustig ist es auf jeden Fall, wenn mit abenteuerlichen Konstrukten am öffentlichen Verkehr teilgenommen wird, da mögliche Schadensfolgen den Tüftler in den Ruin treiben können.

Einen solchen Vorfall hatte die Polizei in Oldenburg (Niedersachsen), als sie vorgestern Abend ein rollende Bierkiste sicherstellte. Zeugen hatten den Fahrer nämlich zuvor beobachtet, wie er mit seiner Bierkiste auf der Straße fuhr und dies der Polizei mitgeteilt.

Die eingesetzten Polizisten konnten den Fahrer, einen 31-jährigen Oldenburger, in der Nähe des Tatortes antreffen, als er gerade sein Gefährt in eine Garage eingeschlossen hatte. Darauf angesprochen weigerte sich der Mann, sein Gefährt, welches er “Bierkiste” nannte, den Beamten zur Begutachtung zu zeigen.

Als die Polizisten ihm die möglichen Folgen aufzeigten, gab er nach und die Beamten konnten sich das Gefährt anschauen. Der offizielle Polizeibericht hält fest:

“Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein 90 cm breites Gefährt mit GoKart-Reifen, gepolstertem Sitz und Trittflächen. Der Motor ist in einer Bierkiste verbaut. Am Fahrzeug war ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2008 angebracht.”

Das GoKart, welches laut Fahrer eine Geschwindigkeit von 70 km/h erreichen kann, wurde sichergestellt und der 31-jährige Fahrer muss sich nun wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Zulassungsverordnung verantworten.

Wenn sogar den Zeugen schon aufgefallen war, dass hier offensichtlich etwas nicht stimmen kann, dann stimmte einiges nicht. Wie man auf dem beigefügten Foto sieht, ist das Gefährt mehr wie abenteuerlich und würde auch nie eine Zulassung für den Straßenverkehr bekommen.

Ob der Mann seine rollende Bierkiste jemals wieder bekommt, wird von anderer Stelle entschieden.