Nach Schießerei in Konstanz: Angeschossener Polizist überlebte nur dank Titanhelm

31. Juli 2017 um 20:44

Nach Schießerei in Konstanz: Angeschossener Polizist überlebte nur dank Titanhelm

Angriff erfolgte mit M16 Sturmgewehr

Gestern berichteten wir in einer Eilmeldung über eine Schießerei in einer Konstanzer Diskothek (Baden-Württemberg), bei dem zwei Todesopfer und vier Verletzte zu beklagen waren. Der Angreifer starb durch einen Schuss aus einer polizeilichen Dienstwaffe, ein Polizist wurde schwer verletzt.

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft Konstanz haben nun in einer gemeinsamen Presseerklärung weitere Details genannt, wobei wir hier weniger auf die Tatausführung eingehen möchten, sondern den Vorfall unter dem Eigensicherungsaspekt beleuchten möchten.

Wie mitgeteilt wird, wurde der Täter, der in der Diskothek bereits einen Menschen ermordet und drei weitere verletzt hatte, von ersten alarmierten Polizeikräften beim Verlassen der Diskothek gestellt. Sogleich eröffnete der Täter das Feuer auf die Polizisten, die ihrerseits mehrere Schüsse aus ihren Waffen abgaben.

Bei Tatausführung benutzte der Täter ein M16 Sturmgewehr mit entsprechend durchschlagskräftiger Munition. Eins der Geschosse traf einen Polizisten in Höhe des Kopfes und dieser Schuss wäre definitiv tödlich verlaufen, hätte der Beamte nicht einen der neuen Titanhelme getragen, welche bei Amok- und terroristischen Lagen zum Einsatz kommen.

Baden-Württemberg war eines der ersten Bundesländer in Deutschland, die diese Titanhelme anschaffte und zur Standardausstattung in den Streifenwagen machte. Die Polizisten dort sind an das Anlegen der Titanhelme, sowie der weiteren gepanzerten Schutzausstattung gewöhnt. Wie es heißt, sei die Akzeptanz unter den Polizisten Baden-Württembergs hoch und diesem Umstand ist es zu verdanken, dass die Einsatzkräfte bei der Meldung “Schießerei in Diskothek” genau diese Schutzkleidung trugen.

So war die Kopfverletzung des Polizisten nicht lebensgefährlich oder gar tödlich, sondern “nur” schwer. Die Fluggeschwindigkeit des Projektils wurde durch den Titanhelm (siehe Bild) derart verzögert, dass es die Schädeldecke nicht durchschlagen konnte. Der Beamte wurde in ein Krankenhaus gebracht und stationär aufgenommen.

Die Anschaffung dieser Schutzausstattung, sprich Titanhelme und mit Keramikplatten gepanzerte Schutzwesten mit Tief- und Nackenschutz, werden, obwohl die terroristische Bedrohung allgegenwärtig ist, nicht bundesweit angeschafft. Und wie dieser Vorfall zeigt, braucht es nicht einmal eine Terrorlage.

Die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz zum Beispiel haben diese Schutzausstattung für den Streifendienst angeschafft oder befinden sich in der Ausgabe und machen sie zur Standardausrüstung in den Funkstreifenwagen. Andere Bundesländer stecken noch in den Planungen (z.B. Bayern) für die Anschaffung oder haben diese sogar verneint, womit die Verantwortlichen sehr fahrlässig mit dem Leben der Polizisten umgehen.

Als Beispiel sei hier Nordrhein-Westfalen genannt. Im vergangenen Jahr stand auch dort die Diskussion über die Anschaffung dieser Schutzausrüstung auf der Agenda. Zwar werden hier ebenfalls die neuen Schutzwesten angeschafft, eine Ausrüstung mit Titanhelmen wurde von der damaligen Landesregierung jedoch abgelehnt:

“Durch das sehr hohe Eigengewicht des ballistischen Schutzhelmes und den hieraus resultierenden besonderen Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit kommt mit Blick auf den Erhalt der taktischen Einsatzfähigkeit eine Verwendung lediglich im Bereich der Spezialeinheiten in Frage.”

Man kann nur hoffen, dass sich nach diesem Vorfall die Verantwortlichen ihrer Fürsorgepflicht besinnen und aus den Erfahrungen in Baden-Württemberg lernen!

Der schwer verletzte Kollege wird nun ein zweites Mal Geburtstag feiern können. Wir wünschen ihm, wie auch allen anderen Verletzten eine schnelle und vollständige Genesung, sowie allen Beteiligten eine gute Verarbeitung des Vorfalles!