G20: Straftäter zu hoher Freiheitsstrafe verurteilt
Richter urteilt über Antrag der Staatsanwaltschaft
Sieben Wochen ist nun der G20 Gipfel her. Vieles muss noch aufgearbeitet werden. Nun ist der erste Gewalttäter zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden.
Am Montag hat der erste Prozess gegen einen 21-jährigen Niederländer stattgefunden. Der Angeklagte saß seit dem 7. Juli dieses Jahres in Untersuchungshaft. Vor Gericht wurde der junge Mann von 50 Zuschauern mit Applaus empfangen, denn viele Freunde und Angehörige des Angeklagten waren angereist.
Ein Berliner Bereitschaftspolizist sagte als Zeuge vor Gericht aus. Er erzählte, dass der 21-Jährige mutmaßlich zwei Flaschen bei der “Welcome to Hell” Demonstration auf den Beamten geworfen habe. Der Polizist wurde am Bein und am Kopf getroffen. Trotz Schmerzen sei er los gelaufen und habe den Niederländer festnehmen können.
Der 21-Jährige habe sich gegen die Festnahme gewehrt und sich in die sogenannte “Embryostellung” begeben und die Muskeln angespannt, um eine Festnahme zu verhindern. Ein Kollege des Beamten hatte die Flaschenwürfe beobachtet und die Festnahme abgesichert.
Der Angeklagte sagte während des Prozesses nicht aus. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Die Verteidigung forderte Freispruch. Die “Embryostellung” sei eine Schutzreaktion gewesen und der nicht vorbestrafte Angeklagte habe sich aus Angst zusammen gekrümmt.
Das Urteil:
Zwei Jahre und sieben Monate Freiheitsstrafe wegen schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, Widerstandes und besonders schweren Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Damit lag das Gericht über der Forderung der Anklagevertretung und mit dieser Strafe war eine Aussetzung zur Bewährung nicht mehr möglich.
Nach Überzeugung des Richters hatte der 21-Jährige Niederländer die Flaschen tatsächlich, am späten Abend des 6. Juli im Schanzenviertel, auf den Beamten geworfen. Der Richter begründete die hohe Strafe mit dem neuen Schutzparagraphen, der noch vor dem G20-Einsatz in Kraft getreten war.
Die Begleitung der Polizisten bei der Spontandemonstration sei eine solche “normale Diensthandlung” gewesen, die das Gesetz fordere und die Gerichte hätten sich mit ihren Urteilen vor diejenigen zu stellen, die vom Gesetzgeber ausdrücklich unter Schutz gestellt worden seien, so der Richter in seiner Begründung.
Es habe in der Vergangenheit viele milde Urteile für Gewalttäter gegeben, die Polizisten angegriffen hatten, so der Richter weiter. Und dann sagte er einen denkwürdigen Satz:
“Polizisten sind kein Freiwild für die Spaßgesellschaft oder – wie Freizeitforscher das verharmlosend nennen – für erlebnisorientierte Gewalttäter.”
Wie Prozessbeobachter berichten, habe das harte Urteil beim 21-jährigen Niederländer, als auch im Publikum, einen Schock ausgelöst.
Ist dieses Urteil wirklich zu hart? Uns zeigt es, dass dieser Richter verstanden hat, was man wirklich mit Wurfgeschossen anrichten kann.
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