Umstritten: Berlins Polizei-Vizepräsidentin soll Generalstaatsanwältin werden
Wenn eine Polizeimitarbeiterin eine Führungsaufgabe bei der Justiz übernehmen soll, ist da für sich genommen kein Thema für uns. In diesem Fall sieht die Sache jedoch anders aus, denn der Vorgang hinterlässt einen schalen Beigeschmack und hätte auch nach der Ernennung einen Polizeibezug.
Margarete Koppers ist amtierende Polizei-Vizepräsidentin in Berlin. Sie ist Volljuristin und hat bereits als Richterin gearbeitet, bevor sie Vize-Chef bei der Berliner Polizei wurde. Nun möchte sie Generalstaatsanwältin werden, doch die Entscheidung, die gefallen ist und nun auch gerichtlich bestätigt wurde, ist nicht nur politisch, sondern auch in den Polizeireihen umstritten.
Die Entscheidung geht auf einen Vorschlag das Berliner Justizsenators Dirk Behrendt zurück, der der Meinung ist, dass Koppers die “beste Kandidatin” sei – und “Berlin bekommt nun eine unerschrockene und tatkräftige Generalstaatsanwältin”. Noch während der Entscheidungsfindung wurde die Auswahlkommission ausgetauscht und die politische Opposition in Berlin sieht darin einen unzulässigen Eingriff.
Auch die Mitbewerberin Susanne Hoffmann, Abteilungsleiterin im Brandenburger Justizministerium und dort für die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft zuständig, wollte die Entscheidung nicht so hinnehmen und klagte dagegen. Doch das Verwaltungsgericht Berlin sah im Verfahren keine Rechtsfehler und bestätigte nun die Entscheidung der Personalie Koppers.
Doch was hat das mit der Polizei zu tun?
Nun, unsere Leser können sich bestimmt an unsere Berichterstattung zum Thema marode Schießstände bei der Berliner Polizei erinnern. Erst kürzlich haben wir berichtet, dass die durch fehlerhaft arbeitende Lüftungsanlagen bislang 90 gesundheitlich beeinträchtigen Polizisten durch einen Fonds entschädigt werden sollen. Ein Polizist ist zwischenzeitlich sogar gestorben.
Seit Jahren war bekannt, dass die Lüftungsanlagen den Pulverqualm nicht absaugen, sondern zurück zum Schützen transportieren, wodurch er einer erhöhten Gesundheitsgefahr ausgesetzt ist. Insbesondere die Schießtrainer und die Spezialeinsatzkräfte betraf die gesundheitliche Disposition durch ihren andauernden Aufenthalt in diesen Schießständen.
Trotz vorhandener Gutachten, trotz mehrfacher und eindringlicher Intervention der Schießstrainer, ist in all den Jahren nichts passiert, bis dann in diesem Jahr die Angelegenheit an die Öffentlichkeit kam und für Aufsehen sorgte. Erst jetzt bewegte sich etwas. Und das jahrelange Nichtstun geht offenbar auf die Vizepräsdentin Koppers zurück.
Ihre Verwicklung in diese Affäre sorgte dafür, dass mehrere Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt gegen Koppers anhängig sind und dass Polizei und Justiz gegen sie ermitteln. Dies alleine sollte schon zumindest Zweifel an einer Geeignetheit für dieses hohe Amt aufkommen lassen, welches Koppers anstrebt.
Doch es geht noch weiter. Als Generalstaatsanwältin, damit Chefanklägerin in Berlin, hätte sie die dienstliche Aufsicht über die Verfahren, die gegen ihre Person anhängig sind. Zwar wird betont, dass die Ermittlungsverfahren gegen sie weitergeführt würden und nicht in Koppers Zuständigkeit fallen sollen, doch das ist die offizielle Version.
Wie, das fragen wir uns, soll die Chefanklägerin nicht für die Verfahren zuständig sein, die gegen sie geführt werden, für alle anderen aber schon? Nicht, dass wir ihr unterstellen, sie würde auf die Verfahren Einfluss nehmen wollen, aber in dieser Position wäre es zumindest möglich und das ist es, was einen schalen Beigeschmack hinterlässt.
Auch wenn das Berliner Verwaltungsgericht keine Rechtsfehler in dieser Personalie feststellen konnte, sollten die Verantwortlichen doch eines bedenken: Nur, weil etwas legitim ist, ist es deswegen noch lange nicht richtig!