“Eine ganz widerliche Tat”: Polizisten schlugen Kollegen zusammen

21. März 2018 um 17:09

"Eine ganz widerliche Tat": Polizisten schlugen Kollegen zusammen“Eine ganz widerliche Tat”, so nannte der Staatsanwalt das Geschehen, welches im Oktober 2015 in Köln (Nordrhein-Westfalen) geschah. Eine Geschichte von Alkohol und vielen Fragezeichen, die auch vor Gericht nicht beantwortet werden konnten.

Es war bereits früher Morgen, gegen 5 Uhr trafen sich zufällig drei Polizisten auf der Straße, die allesamt zuvor an einer Abschlussfeier einer Polizeigewerkschaft teilgenommen hatten. Alle drei waren alkoholisiert, wobei das spätere Opfer, wie sich zeigen sollte, noch den geringsten Alkoholpegel vorzuweisen hatte.

Was dann geschah ist mittlerweile bekannt, warum es jedoch geschah, bleibt offen. Zwei der Polizisten waren offenbar auf Krawall gebürstet, warum auch immer. “Das wird Dir jetzt eine Lehre sein”, soll von ihnen die Tat angedroht worden sein. Einer der beiden hielt das Opfer mit den Händen auf dem Rücken fest, während der andere zuschlug.

Mehrfach habe einer der Polizisten dem Opfer mit der Faust ins Gesicht geschlagen, bis dieses blutend zu Boden ging. Aber auch jetzt war noch nicht Schluss. Gezielte Tritte folgten. Das Opfer konnte jedoch nicht sehen, wer ihn da trat, denn er war zuvor mit dem Gesicht auf dem Pflaster aufgeschlagen.

Der Vorfall kam nun vor einem Kölner Gericht zur Verhandlung und wie schon erwähnt, blieben etliche Fragen offen. Warum die Polizisten zuschlugen, blieb unklar. Angeblich sei es auf der Polizeiparty zuvor zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, doch dies bestreitet das Opfer. “Erzieherische Gründe” oder eine “Lektion”, weil die zuschlagenden Beamten davon ausgegangen waren, bei dem Opfer handele es sich um einen Kommissarsanwärter? Unbeantwortet.

Die beiden angeklagten Polizisten blieben dann vor Gericht auch wortkarg, beriefen sich auf alkoholbedingte Erinnerungslücken. Eine bessere Erinnerung hatte das Opfer: “Es gab keinen Streit vorher. Ich kannte die beiden doch überhaupt nicht. Es war entweder eine Verwechslung oder einfach nur Spaß an der Gewalt.”

Das Opfer litt zwar unter den Schmerzen, die ihn vier Wochen dienstunfähig machten, aber was schwerer wog war die Tatsache, dass es die eigenen Kollegen waren, die zuschlugen. “Wenn sich Polizisten derart benehmen, gehören sie nicht in den Polizeidienst”, war das Statement des Opfers vor Gericht.

Das Urteil:

Der Haupttäter (35) wurde zu einer Geldstrafe von 7.500 Euro verurteilt, der Mittäter (24) zu 4.000 Euro. Der vorsitzende Richter schloss sich daher auch der Äußerung des Staatsanwalts an und nannte den Vorfall “ein wirklich heftiges Geschehen”. Der Ausgang des noch anhängigen Disziplinarverfahrens bleibt abzuwarten.