Neuer Service der Polizei: Streifenwagen wird zu Taxi

1. April 2018 um 12:00

Neuer Service der Polizei: Streifenwagen wird zu TaxiImmer wieder kommt es vor, dass Polizisten, die sich gerade auf Streife befinden, von den Bürgern danach gefragt werden, ob sie diese nach Hause fahren könnten. Insbesondere während größerer Festivitäten oder am Wochenende zu vorgerückter Stunde hören die Beamten die Frage: “Kannsumichheimfahrn?”

In der Regel müssen die Polizisten dies verneinen, doch das wird sich wohl zukünftig ändern. Die Verantwortlichen in Politik und Polizeiführung haben sich zusammen gesetzt und möchten aus diesem Dilemma eine Win-Win-Situation machen. Aus dem Innenministerium heißt es dazu, dass man stolz auf die Bürgerpolizei sei. Die Polizisten würden regelmäßig Serviceleistungen für andere Behörden erbringen, da wäre es nur eine logische Schlussfolgerung dies als Bürgerpolizei auch für die Bürger zu tun.

Zukünftig, so der Plan, sollen Streifenwagen auch zur Personenbeförderung genutzt werden. Und zwar immer dann, wenn die lokalen Dienstleister des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) an ihre Grenzen stoßen, also während größerer Veranstaltungen zum Beispiel.

“Wir erleben es regelmäßig, dass zu solchen Anlässen die Vertreter des Taxi-Gewerbes und der Verkehrsverbünde nicht genügend Kapazitäten aufbringen können, um die vielen Menschen zu transportieren. Da wir als Polizei natürlich daran interessiert sind, dass die Menschen sich nicht angetrunken hinters Steuer setzen, möchten wir mit diesem Schritt verhindern, dass sie mangels Alternativen doch in ihr eigenes Auto steigen, um den Heimweg anzutreten”, sagte ein Polizeisprecher.

Die Streifenwagen, die als Taxi fungierten, seien klar an dem Schriftzug “Taxi” in der Sondersignalanlage erkennbar. In einem Feldversuch habe man durchaus positive Erfahrungen gesammelt, so dass diese Maßnahme nun vor der bundesweiten Umsetzung stehe. Die Streifenwagen würden hierzu mit Taxametern ausgerüstet und die Sondersignalanlagen mit dem Schriftzug “Taxi” programmiert.

Einen Fahrgastbeförderungsschein benötigen die Polizisten allerdings nicht, da sie von den Regeln der Straßenverkehrsordnung ausgenommen seien. Die Polizei sehe sich hierbei auch nicht in Konkurrenz zu den örtlichen Dienstleistern, heißt es aus dem Innenministerium. Man fülle nur eine Lücke, die die Vertreter des Taxi-Gewerbes in klar definierten Fällen sowieso nicht zu füllen vermögen.

Die Fahrkosten orientieren sich an den jeweils marktüblichen Preisen. Die Polizei verfüge damit über zusätzliche Einnahmen, die im Polizeihaushalt verbucht werden und intern zur Verfügung stünden. Zudem seien die Polizisten im Transport angetrunkener Personen geübt und könnten im Notfall auch Erste Hilfe leisten.

“Was liegt näher, wenn die Polizei Streife fährt, währenddessen auch eine Person von A nach B zu befördern”, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Gerade in Zeiten der Schuldenbremse seien zusätzliche Finanzmittel für die Polizei immens wichtig. Auf diese Weise könnten Bürger, Polizei und die öffentliche Ordnung nur gewinnen, wie es abschließend aus dem Innenministerium heißt.