Polizistenmord von Augsburg: Verletzte Polizistin erkämpft sich Schmerzensgeld

6. Juni 2018 um 21:04

Polizistenmord von Augsburg: Verletzte Polizistin erkämpft sich SchmerzensgeldDer Polizistenmord von Augsburg 2011 hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Nach einer Routinekontrolle und anschließender Verfolgungsfahrt hatten die auf einem Motorrad geflüchteten Brüder Rudi R. und Raimund M. ohne Vorwarnung das Feuer auf die beiden Polizisten eröffnet. Polizeihauptmeister Mathias Vieth wurde von einer Salve aus der automatischen Waffe getroffen und verstarb im Alter von 41 Jahren. Seine Kollegin, die damals 30-jährige Diana K., wurde leicht verletzt.

Beide Brüder wurden zu lebenslanger Haft verurteilt, außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Vor Gericht sprach die Anklagevertretung von einem “ungeheuerlichen Verbrechen”, sowie von einer Hinrichtung. Die Revision vor dem Bundesgerichtshof gegen die lebenslange Haft war erfolglos, da unbegründet. Wir hatten darüber berichtet.

Diana K., die heute 36-jährige Polizistin, die beim Polizistenmord Mathias Vieths Streifenpartnerin war, hatte ungeheures Glück. Sie wurde von einem Projektil aus der automatischen Waffe getroffen. Das Projektil wurde jedoch vom Gehäuse ihres eigenen Reservemagazins abgelenkt, so dass sie zum Glück nur leicht verletzt wurde.

Ihre körperlichen Wunden sind zwar verheilt, die seelischen jedoch werden sie wohl ein Leben lang begleiten. Kollegin Diana leidet noch heute an einer chronischen posttraumatischen Belastungsstörung, hat Angstzustände und psychische Tiefs. Für die Folgen der schrecklichen Tat sollen die beiden Polizistenmörder ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro zahlen. Dies jedenfalls klagte sie auf dem Zivilrechtsweg ein.

Das Urteil

Das Landgericht Augsburg gab Kollegin Diana im heutigen Urteil Recht und sprach ihr ein Schmerzensgeld in Höhe 20.000 Euro zu. Außerdem wurden die Brüder dazu verurteilt, ihr alle materiellen Schäden zu ersetzen.

Ob die Polizistin überhaupt jemals auch nur einen Cent von den Polizistenmördern, die ihre Tatbeteiligung stets abgelehnt hatten, sehen wird, ist ungewiss. Beide gelten als mittellos. Jedoch kann auch von ihren Verdiensten als arbeitende Häftlinge ein Teil gepfändet werden. Und sollten es die Brüder jemals dazu bringen, ihre Geschichte medial zu vermarkten, wie zum Beispiel der Kindsmörder Magnus Gäfgen, dann werden sie auch hierfür an die Beamtin ein Honorar entrichten müssen.

Polizistin bis heute traumatisiert

Wie geschildert, leidet Diana K. auch heute noch an den Folgen der damaligen Tat. Sie war zunächst lange Zeit dienstunfähig, kämpfte sich jedoch in ihr Dienst- und Privatleben zurück.

Auf Streife gehen wird die Polizistin wohl nicht mehr. Zu tief sitzen die seelischen Wunden. Muss sie aber auch nicht mehr, denn sie studierte, nachdem sie wieder dienstfähig war, an der Polizeifachhochschule in Fürstenfeldbruck, wechselte zur Kriminalpolizei und ist mittlerweile verheiratet.

Wir wünschen Kollegin Diana auf diesem Wege alles Gute und dass sie dienstlich und privat, trotz der seelischen Last, die sie erzwungener Maßen mit sich herum tragen muss, dennoch ein erfülltes Leben führen kann!