Frauenumkleide in Freibad ausspioniert: Bewährungsstrafe für Polizisten
“Sie stellen sich über Jahre gegen die Rechtsordnung. Sie hätten einfach aufhören können.” Dies sagte der Richter zur Urteilsbegründung, als er gegen einen Polizisten eine Bewährungsstrafe aussprach, weil er mit Freunden zusammen rund 130 Frauen in der Umkleide des Freibades in Bobingen (Bayern) ausspioniert und mit dem Handy gefilmt hatte.
In den Jahren 2015 bis 2017 soll der Beamte mit Freunden zusammen sich in eine Umkleidekabine begeben haben. Um die Nachbarkabine ausspionieren zu können, hatten sie im Brust- und Genitalbereich kleine Löcher in die Kabinenwand gebohrt und konnten so hindurch schauen und die völlig ahnungslosen Frauen mit dem Handy filmen.
Anschließend hätten die Freunde sich die Videos angeschaut und sich auch teils über die Frauen lustig gemacht. Wie die Ermittlungen ergaben, wurden die angefertigten Videos allerdings nicht ins Internet hochgeladen oder weitergesandt.
Über 100 Aufnahmen konnten auf dem Handy des Polizisten sichergestellt werden. Diese wurden allerdings nicht alle von dem Beamten angefertigt, teils wurden sie auch von Freunden aufgenommen, wobei der Polizist sein Handy zur Verfügung gestellt haben soll.
Das Ganze flog erst auf, als eine Frau die Bohrlöcher entdeckt hatte und Anzeige wegen Verletzung des höchst persönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen erstattet hatte.
Der verurteilte Polizist ist bereits seit Monaten suspendiert und darf wegen der Tat keine Dienstgeschäfte mehr führen. Der 27-Jährige gestand vor Gericht die Taten und versuchte sie zu erklären. Er nannte die Taten eine Mutprobe unter Freunden, die sich zum Teufelskreis entwickelt habe.
Er habe Schulden, weil er sich mit seiner Verlobten eine Wohnung gekauft habe. Zudem unterstütze er finanziell seine Eltern und Großeltern, bei denen er wohnt. Drei der vier Familienmitglieder seien Pflegefälle. Gruppendynamik und tristes Familienleben hätten die Taten möglicher Weise begünstigt.
Der Verteidiger des Polizisten beantragte lediglich eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zwischen 40 und 50 Euro. Die Anklagevertretung plädierte für eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. “Die acht Monate sind schon sehr komprimiert. Weniger ist bei der Anzahl der Taten einfach nicht drin”, erklärte Staatsanwalt Nicolas Pfeil.
Richter Ralf Hirmer verurteilte den 27-jährigen Polizisten zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und gab ihm zudem auf, eine Summe von 5.000 Euro an die SKM Augsburg (Katholischer Verband für soziale Dienste) zu zahlen. Zudem ist noch ein Disziplinarverfahren anhängig, an dessen Ende schlimmsten Falls die Entfernung aus dem Polizeidienst drohen kann.
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