Außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht: Anwärter wegen Sex auf Balkon gekündigt

8. August 2018 um 11:12

Außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht: Anwärter wegen Sex auf Balkon gekündigtDer Beamtenstatus hat nicht nur Vorteile, denn wo es Rechte gibt, gehören Pflichten ebenso dazu. Eine davon ist die sogenannte außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht, das bedeutet, dass sich ein Polizist auch im Privaten so zu verhalten hat, dass das Ansehen des Polizeiberufs keinen Schaden nimmt.

Dies ist zwar eine schwammige Formulierung die im Einzelfall entschieden werden muss, aber im folgenden Fall war ein Verstoß gegen diese beamtenrechtliche Verpflichtung der Grund für die Kündigung eines Polizeianwärters in Bremen.

Dieser hatte nämlich auf seinem Balkon einen Whirlpool aufgestellt und dort mehrfach lautstarken Sex, was die Nachbarn störte. Zwischen Oktober 2017 und Februar 2018 riefen die Nachbarn gleich sechsmal die Polizei, was darin gipfelte, dass die Nachbarn eine Anzeige gegen dein Polizeianwärter wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses erstatteten.

Die Vorgesetzten ermahnten den Polizeischüler. Doch diese Ermahnung und die Anzeige trugen nicht zur Beruhigung der Situation bei, ganz im Gegenteil wurde sie angeheizt und der Polizeianwärter ließ sich dazu hinreißen, mit einer Softair-Waffe herum zu schießen. Entsprechende Plastikkügelchen konnten auf dem Balkon des Nachbarn sichergestellt werden.

Da alles nichts half entschied der Dienstherr dem jungen Polizisten wegen “fehlender charakterlicher Eignung” zu kündigen. Damit war der Anwärter allerdings nicht einverstanden und er klagte gegen die Kündigung.

Das Oberverwaltungsgericht Bremen bestätigte nun die Kündigung (Az.: 2 B 174/18). Sie sei gerechtfertigt und das Gericht verwies auf vorgenannte außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht. Trotz Ermahnung habe sich der ehemalige Anwärter nicht gemäßigt, was Zweifel an der charakterlichen Eignung begründe. Somit sei die Entfernung aus dem Dienst rechtens.