Privater Abschleppdienst: Zivilfahrzeug im Einsatz abgeschleppt und möchte Standort nicht verraten

11. August 2018 um 16:22

Privater Abschleppdienst: Zivilfahrzeug im Einsatz abgeschleppt und möchte Standort nicht verratenEs gibt Dinge, die kann man sich nicht ausdenken. Die geschehen einfach und man fragt sich, die Augen reibend, ob es denn wirklich wahr sein kann. Doch ist es und wie es aussieht, wird die Sache noch ein juristisches Nachspiel haben.

In Berlin wurde Ende Juli ein Zivilfahrzeug im Einsatz von einer privaten Abschleppfirma umgesetzt. Die zwei Polizisten hatten zuvor eine Drogenrazzia durchgeführt und als sie gegen 22 Uhr am 31. Juli wieder zu ihrem Einsatzfahrzeug gehen wollen, war es plötzlich weg. Wie sich herausstellte, war es nicht gestohlen worden, sondern ein Abschleppdienst hatte den Toyota an einen anderen Standort umgesetzt.

Gegen 22:20 Uhr riefen die Kollegen beim Abschleppdienst an und bekamen die Auskunft, dass der Wagen auf Privatgrund gestanden habe und deswegen umgesetzt wurde. Gegen Zahlung von 321 Euro werde man den Standort des Pkw verraten, so die Mitarbeiterin des Abschleppdienstes am Telefon.

Dann telefonierte der Leiter des Abschnitts 56 mit dem Vorgesetzten der Mitarbeiterin. Doch auch der blitzte ab. Selbst der Hinweis, dass es sich um ein Einsatzfahrzeug der Polizei handelt, welches sich im Einsatz befunden hatte, lässt den Vorgesetzten unbeeindruckt und er bleibt bei seiner Linie: Erst zahlen, dann wird der Standort des Fahrzeugs bekannt gegeben. Dass sich im Fahrzeug die sichergestellten Drogen befanden, hatte der Abschnittsleiter dann lieber nicht erwähnt.

Mittlerweile war es 23:30 Uhr und die Polizei Berlin bat die Justiz um Hilfe. Doch der Bereitschaftsrichter sah keine Möglichkeit, außer die 321 Euro zu zahlen. Parallel wurde geprüft, ob aus Polizeimitteln das Geld auf die Schnelle aufgetrieben werden könnte. Doch da kam einem Polizisten die rettende Idee.

Das Digitalfunkgeräte des Einsatzwagens sollte geortet werden, dann könne man das Fahrzeug abholen. Gesagt, getan. Gegen 00:14 Uhr wussten die Polizisten, dass der Wagen etwa 3 Kilometer vom ursprünglichen Einsatzort entfernt stand.

Die Beamten informierten die Behördenleitung und die Rechtsabteilung über diesen Vorfall und die Polizeijuristen kamen nun, nach Prüfung der Sachlage, zu folgender Einschätzung: Da sich das Fahrzeug im Einsatz befand und deswegen auch Sonderrechte in Anspruch nehmen durfte, hätte das Zivilfahrzeug nicht abgeschleppt werden dürfen.

“Mit Verweigerung der Herausgabe des Abstellortes liegt der Anfangsverdacht der Erpressung vor. Beim Vorliegen eines Anfangsverdachts wären die Kollegen sogar verpflichtet, strafprozessuale Maßnahmen zum Nachteil der Abschleppfirma einzuleiten”, so die Polizeirechtsabteilung. Und weiter: “Die geforderten 321,00 Euro erscheinen zu hoch angesetzt.”

Doch auch davon ist der Abschleppdienst unbeeindruckt. Der Firmenjurist ließ wissen, dass man Anspruch auf die Zahlung der 321 Euro habe. Es sieht also ganz so aus, als ob die Sache noch ein juristisches Nachspiel haben könnte.

Die Behördenleitung wies derweil alle Berliner Polizisten darauf hin, in solchen Fällen auf keinen Fall eine “Zahlungsversprechung” abzugeben und auch nicht das Geld zu besorgen, auch nicht aus der eigenen Kaffeekasse.