Zwei aktuelle Fälle: Der Standstreifen ist nur für den Notfall da!

7. August 2018 um 11:12

Zwei aktuelle Fälle: Der Standstreifen ist nur für den Notfall da!

Bild: Polizeipräsidium Bielefeld

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen darf man meist schneller fahren als auf der Landstraße. Wegen der Gefährlichkeit dieser Fahrgeschwindigkeit gibt es den Seitenstreifen, der umgangssprachlich auch Standspur genannt wird. Dieser Begriff ist etwas irreführend, da er den Eindruck erwecken könnte, dass diese, mit einer dicken weißen durchgehenden Linie von der übrigen Fahrbahn getrennte Spur zum Stehen, egal aus welchem Grunde, vorgesehen sei.

Doch das stimmt nicht. Das Anhalten auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist, außer bei Stau oder wenn es durch Zeichen bzw. durch Polizisten angeordnet wird, nicht erlaubt. Auch nicht auf dem Seitenstreifen, außer im Notfall, bei einem Verkehrsunfall beispielsweise oder einer Panne.

Nun gehört eine Diskussion oder ein Picknick nicht zu den erwähnten Notfällen, trotzdem haben Verkehrsteilnehmer in den vergangenen Tagen genau zu diesem Zweck die Standspur benutzt.

So wurde eine Streife der Autobahnpolizei Osnabrück (Niedersachsen) auf einen auf dem Seitenstreifen stehen Pkw aufmerksam. Die Polizisten hielten an um nach dem Rechten zu sehen. Doch es zeigte sich, dass der Grund für diesen Stopp mitten auf der Autobahn A1 kein Notfall war.

Ein Familienstreit war derart aus dem Ruder gelaufen, dass sich der Fahrer gezwungen sah, den Streit nicht weiter während der Fahrt fortzuführen, sondern lieber im Stehen auf dem Seitenstreifen. Die Beamten begleiteten den Pkw mitsamt Insassen auf den nächsten Autobahnparkplatz, der nur 500 Meter entfernt war. Nach erfolgter Gefahrenbeseitigung sorgte die Polizisten zudem für den Familienfrieden, indem sie den Streit schlichteten.

Noch etwas kurioser war der folgende Fall. Dort hielt ein ungarischer Lkw-Fahrer seinen Truck mitten auf der Autobahn A2 auf dem Seitenstreifen bei Bad Oeynhausen (Nordrhein-Westfalen), um seine Mittagsmahlzeit einzunehmen

Zwar sehen wir Polizisten und auch die Kollegen vom BAG es gerne, wenn sich die Trucker an ihre vorgeschriebenen Pausen halten. Aber doch nicht so! Der Lkw-Fahrer saß nämlich gemütlich vor seinem Lkw auf einem Klapphocker und auf dem Klapptisch war die Mahlzeit bereitgestellt (siehe Bild).

Die Streife der Autobahnpolizei, die den Lkw während der Streifentätigkeit zufällig entdeckte, sicherte zunächst die Gefahrenstelle ab und beendeten die Mittagspause. “Das Bußgeld von 70 Euro zahlte er in Form einer Sicherheitsleistung”, heißt es abschließend im Polizeibericht.

Merke: Die Standspur ist nicht zum Parken da, sondern um im Notfall kein Hindernis auf den durchgehenden Fahrstreifen zu sein.