Im Hambacher Forst werden nicht nur die Bäume verheizt
Verheizt als Prellbock zwischen dem politischen Willen und den gewaltbereiten Umweltextremisten. Schließlich war es die rot-grüne Landesregierung Nordrhein-Westfalen, die in einer Leitentscheidung im Mai 2016 festlegte: „Braunkohle ist im rheinischen Revier weiterhin erforderlich, dabei bleiben die Abbaugrenzen der Tagebaue Inden und Hambach unverändert“.
Und die heutige schwarz-gelbe Landesregierung lässt diese Entscheidung unverändert. So stehen die Kollegen zwischen Umweltschutz und Politik, die sich unversöhnlich gegenüber stehen und bekommen diese Unversöhnlichkeit, wie beschrieben, unmittelbar zu spüren.
Fast schon lächerlich mutet da die anfängliche Entscheidung der örtlichen Bauaufsichtsbehörden an, die Baumhäuser wegen fehlender Fluchtwege und fehlendem Brandschutz räumen zu müssen – selbst wenn dies sachlich richtig sein mag. Da loben wir uns die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster vom Freitag, die im Widerspruchsverfahren zum Räumungsbescheid darauf erkannten, das es sich dort um „Rückzugs- und Aufenthaltsorte für gewaltbereite Waldbesetzer, die für die Polizei nur unter erheblicher Gefahr zugänglich seien“ handelt.
Diese Meinung vertraten wir bereits in unserem Statement am Donnerstag.
Ja, es ist traurig das die NRW Landesregierung die geänderte Bedarfslage bezogen auf die Braunkohle nicht berücksichtigt und die Geschäftsinteressen von RWE über die Gesundheit seiner Bürger stellt. Bei der nächsten Wahl wird sich der mündige Bürger dann wohl anders entscheiden.