Aktuelle Entscheidungen aus Deutschland und Österreich: Beleidigung von Polizisten soll nicht ungestraft bleiben
Während sich die Kollegen in Dortmund nach einer herablassenden Bezeichnung als “lachhafter Haufen“ mit dem Twitterer auf eine gemeinnützige Spende von Kartoffeln darauf geeinigt hat, von einer Anzeige und einer Vorladung abzusehen, zeigen zwei aktuelle Entscheidungen aus Deutschland und Österreich, dass eine Beleidigung gegen Polizisten nicht ungestraft bleiben darf.
Vergleichsweise glimpflich ist ein Fotograf in Wien (Österreich) davon gekommen. Der Mann hatte einen Polizisten auf offener Straße fotografiert, womit dieser allerdings nicht einverstanden war. Der Beamte ging zu dem freien Fotografen und forderte seinen Ausweis, worauf der Fotograf zu dem Polizisten sagte: “Was willst du, Oida?“
Der Polizist zeigte den Mann wegen einer Anstandsverletzung an und dieser bekam auch prompt eine entsprechend Strafverfügung. 100 Euro muss er nun zahlen. Zur Begründung heißt es in der Verfügung: “Sie haben durch die Verwendung von Worten “Was willst du, Alter” etc. gegenüber dem intervenierenden Beamten den öffentlichen Anstand verletzt”.
Diese Entscheidung wurde im Netz konträr diskutiert, woraufhin die Wiener Kollegen ein klares Statement twitterten:
Etwas weniger glimpflich kam ein Mann in Berlin (Deutschland) davon, als er einem Bundespolizisten am 7. Dezember 2017 am Hauptbahnhof den erhobenen Mittelfinger zeigte. Der Beamte war gerade im Gespräch, als der 36-Jährige an dem Polizisten vorbei ging und unvermittelt den sogenannten “Stinkefinger” in Richtung des Bundespolizisten zeigte.
Das Amtsgericht Tiergarten sah darin auch keine Lappalie und verurteilte den Mann wegen Beleidigung (nein, Beamtenbeleidigung gibt es nicht) zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro (40 Tagessätze zu je 30 Euro).
Tja, Anstand lernt man in der Kinderstube und wer sich auch später als beratungsresistent erwies, muss dann eben mit den Konsequenzen leben – on- und offline.