Forschung zu Körperverletzung im Amt: Fragwürdige Methode mit fraglichem Ziel

9. November 2018 um 19:28

Forschung zu Körperverletzung im Amt: Fragwürdige Methode mit fraglichem ZielUnsere regelmäßigen Leser wissen, dass wir die Forschung zu Polizeithemen begrüßen und auch gerne unterstützen. Schon mehrfach haben wir Onlineumfragen von Kollegen geteilt, die für ihre Bachelor- oder Masterarbeit eine breite Datengrundlage benötigten. Doch bei der folgenden Umfrage müssen wir die Sache kritisch betrachten.

Die Ruhr-Universität Bochum hat eine Studie gestartet, bei dem es um das Thema Körperverletzung im Amt durch Polizisten geht. Das KviAPol abgekürzte Projekt wird von Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie, wissenschaftlich geleitet. Am selben Lehrstuhl forscht übrigens auch Thomas Feltes, der durch seine gern kritischen Bemerkungen zur Polizeiarbeit aus dem Fernsehen bekannt ist.

Wir begrüßen ausdrücklich die Forschung zu diesem Themenfeld, da wir uns von diesen Zahlen erhoffen, dass sie wissenschaftlich belegen könnten, dass es keine strukturelle Polizeigewalt, wie die Körperverletzung im Amt gern plakativ bezeichnet wird, gibt. Doch die Methode, die von KviAPol dazu genutzt wird, ist äußerst fragwürdig.

So hat das Projekt seit gestern einen Onlinefragebogen ins Netz gestellt, in dem Opfer von “Polizeigewalt” in den Sprachen Deutsch, Französisch, Englisch und Arabisch ihre Erlebnisse beim Projekt einreichen können.

Nun, eine Onlineumfrage kann ein probates Mittel zur Datenerhebung sein. Es gibt jedoch Themen, bei denen ein solches Mittel von vorne herein ausscheidet, wenn man empirische Forschung betreiben möchte. Und dazu gehört auch das Thema Körperverletzung im Amt.

Dieser Onlinefragebogen öffnet Tür und Tor zur Denunziation. Es legt den Betrachtungswinkel auf nur eine Seite der Medaille und ist damit zur Datenerhebung in diesem Fall völlig ungeeignet. Schon öfter sind wir darauf eingegangen, dass Zwangsmaßnahmen durch die Polizei von außen betrachtet martialisch wirken können und man deswegen nicht darüber urteilen kann, ob es sich hier um eine legal durchgesetzte Zwangsmaßnahme handelt oder um eine Grenzüberschreitung, sprich eine Straftat, begangen durch Polizisten.

Das Forschungsprojekt möchte aber alle diejenigen, die an der Umfrage teilnehmen, in ihr Zahlenwerk einfließen lassen, auch diejenigen Fälle, die keine “Polizeigewalt” waren. Wie möchte man bei dem Projekt denn überhaupt zwischen dem einen und dem anderen unterscheiden?

Bestes Beispiel ist dieses Video, welches wir bereits zum Thema hatten. Die Dame würde vermutlich bei der Onlineumfrage angeben, dass sie Opfer von “Polizeigewalt” wurde, obwohl man ganz klar erkennen kann, dass sie von keinem Polizisten auch nur angerührt wurde.

Wie die Kollegen drüben bei Alumni Hochschule der Sächsischen Polizei bereits richtig bemerkt haben, ist der Finanzier unbekannt, als auch das Ziel, welches damit tatsächlich verfolgt werden soll.

Auf der Seite des Fragebogens von KviAPol heißt es zwar:

“Die zu erwartenden Ergebnisse der Studie ermöglichen empirisch fundierte Aussagen über Fehlverhalten bei polizeilicher Gewaltausübung und liefern erstmals differenzierte und belastbare Daten zu Viktimisierungsrisiken, Aufarbeitung, Dunkelfeld und Anzeigeverhalten in diesem Deliktsbereich. Angesichts der Besonderheiten des Bereiches sind die Befunde zugleich auch für die allgemeine Forschung zu Dunkelfeld und Anzeigeverhalten von hohem Interesse.”

Wie wir aber dargelegt haben, taugen diese Zahlen, die gerade erhoben werden, nicht für eine empirisch fundierte Aussage. Wir würden uns wünschen, man hätte einen anderen Weg gewählt, um hier Forschung zu betreiben. Die Tatsache, dass Amnesty International diese Studie begrüßt, macht die Methodik um keinen Deut besser.

Was meint ihr dazu?