“Wertschätzung” von links: Linke möchten Schutzparagraf wieder abschaffen
Der sogenannte Schutzparagraf, der Einsatzkräfte vor tätlichen Übergriffen schützen und durch eine härtere Bestrafung vor solchen Angriffen abschrecken soll, war von Beginn an ein Zankapfel. Nachdem jahrelang eine Strafverschärfung des Widerstandsparagrafen 113 Strafgesetzbuch oder ein neues Gesetz gefordert wurde, wurde es zunächst von den SPD-geführten Ländern im Bundesrat blockiert.
Nach mehreren schweren, teils tödlichen Angriffe auf Polizisten, konnte sich dann doch in Bundestag und Bundesrat eine Mehrheit für ein neues Gesetz finden und so wurde der § 114 Strafgesetzbuch eingeführt, der Angriffe auch bei nichthoheitlichen Handlungen, also auch während der Streifenfahrt, unter Freiheitsstrafe stellt. Eine Geldstrafe kann nicht mehr verhängt werden.
Doch bereits während das Gesetz beraten wurde zeigten sich zwei Fronten: Die einen sahen einen Angriff auf Polizisten als einen “Angriff auf einen Repräsentanten der staatlichen Gewalt” und damit auf den Staat selbst. Die anderen lehnten das neue Gesetz schlichtweg ab, darunter maßgeblich die Grünen und Die Linke.
Wir hatten in der Vergangenheit bereits ein paar Beispiele genannt, bei denen dieser Schutzparagraf zur Anwendung kam und damit die juristische Strafe höher ausfiel, als ohne dieses Gesetz. Und auch wenn das Gesetz ebenso bei Rettungsdienstmitarbeitern und Feuerwehrkameraden Anwendung findet, ist genau das der Partei Die Linke ein Dorn im Auge.
Die Linke im saarländischen Landtag möchte den Schutzparagrafen wieder abschaffen und sah bereits bei dessen Einführung, maßgeblich beeinflusst von Innenminister Klaus Bouillon, keinen Anlass dafür. Zur Begründung sagte der Linken-Abgeordnete Dennis Lander: “Denn natürlich waren gefährliche, einfache oder auch nur versuchte Körperverletzungen an Polizeibeamtinnen und -beamten strafbar – so wie bei allen anderen Menschen auch.”
Seit der Gesetzesänderung gab es nach Angaben des Justizministeriums des Saarlandes alleine in diesem Bundesland 500 Strafverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) und 79 wegen tätlichen Angriffs (§ 114 StGB).
Die Linke sieht keinen Grund, dass Polizisten oder andere Einsatzkräfte durch ein Gesetz besser gestellt werden sollten als alle anderen Bürger. Die aktuelle Gesetzeslage könne, so die Begründung, friedliche Bürger bei Demonstrationen einschüchtern.
Diese Begründung und der Wunsch das Gesetz wieder abzuschaffen führt nicht nur in Polizeikreisen zu Unverständnis. So erklärte die CDU-Innenpolitikerin Ruth Meyer, dies sei ein “Schlag ins Gesicht all derjenigen, die Tag für Tag ihre eigene Sicherheit aufs Spiel setzen, um uns zu schützen”.