Die Geschichte der Rettungsgasse: Von der Idee eines Polizisten bis zum Gesetz

2. Mai 2019 um 11:52

Die Geschichte der Rettungsgasse: Von der Idee eines Polizisten bis zum Gesetz

Bild: Erfinder der Rettungsgasse, Polizist Karl-Heinz Kalow (Innenministerium Nordrhein-Westfalen)

Die Rettungsgasse war nicht schon immer selbstverständlich und ist es oft heute noch allzu oft nicht. Dabei wurde die Pflicht, bei mehrspurigen Straßen und Autobahnen Platz für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei zu bilden, schon 1970 in Deutschland gesetzlich festgeschrieben.

Es war ein Polizist, der auf die Idee der Rettungsgasse kam und der sogar einen Gesetzesvorschlag schrieb. Mehrere Jahre vergingen, bis sie dann tatsächlich bundesweit zur Pflicht wurde.

Karl-Heinz Kalow, in den 1960er Jahren Polizeihauptwachtmeister bei der Autobahnpolizei Münster (Nordrhein-Westfalen), ärgerte es, wenn sich auf der Autobahn ein Stau bildete und für die Rettungsfahrzeuge und die Polizei kein durchkommen war.

“Sicher war das Verkehrsaufkommen zu dieser Zeit noch nicht so stark wie heute, aber bei einem Unfall war die Autobahn auch zu meiner Zeit sehr schnell dicht”, erinnert sich Kollege Kalow. Zwar gab es bereits den § 48 Straßenverkehrsordnung (StVO), der vorschrieb, dass Fahrzeugführer für Einsatzfahrzeuge die Fahrbahn zu räumen hatten. Doch was genau zu tun war, das stand nicht im Gesetz.

Also setzte sich Kollege Kalow nach einem Vorfall hin, fertigte ein paar Skizzen und schrieb einen Gesetzesvorschlag. Seine Idee: Die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren äußerst weit links, die auf der rechten äußerst weit rechts. Damit wurde in der Mitte Platz, durch den auch große Einsatzfahrzeuge hindurch fahren konnten.

Am 29. März 1963 sandte Kalow den Gesetzesvorschlag mit ausführlicher Begründung an den Innenministeriellen Ausschuss für das behördliche Vorschlagswesen. Dann geschah erst einmal jahrelang nichts.

Im Jahr 1966 bekam Kollege Kalow Post aus dem Innenministerium, indem ihm mitgeteilt wurde, dass sein Gesetzesvorschlag in den Entwurf einer neuen StVO aufgenommen worden sei. Allerdings müsse über das neue Gesetz noch beraten werden.

Das dauert dann bis zum 14. März 1967. Die neue StVO war beraten und beschlossen worden und Kalows Vorschlag der Rettungsgasse fand sich darin wieder. Dann dauerte es noch einmal drei Jahre, bis 1970 die neue StVO und damit die Pflicht zur Bildung der Rettungsgasse in Kraft trat.

Kollege Kalow erhielt sogar eine Anerkennung für seinen Vorschlag. 100 D-Mark erhielt er vom Land NRW, doch darauf kam es dem Kollegen nicht an: “Diese kleine Aufmerksamkeit hat mich natürlich gefreut, aber im Vordergrund stand für mich ganz klar, dass mit der neuen Regelung in der StVO viele Menschenleben gerettet werden.”

Und was gut ist, findet Nachahmer. So wurde die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, in Europa auch in Österreich, Slowenien, Ungarn und Tschechien sowie in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. International wurde die Rettungsgasse fast wortwörtlich übersetzt und ist als “rescue lane” bekannt.

Vor wenigen Jahren wurden die Bußgelder bei Verstößen gegen die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse drastisch angehoben, weil es immer wieder vorkam, dass Einsatzfahrzeuge im Stau stecken blieben. 200 Euro werden bei der Nichteinhaltung fällig, bei schweren Verstößen 320 Euro und ein Monat Fahrverbot.

Diese Erhöhung findet der Erfinder der Rettungsgasse auch vollkommen richtig: “Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, wie respektlos sich einige Autofahrer gegenüber den Helfern und der Polizei verhalten. Gaffer behindern die Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit und verursachen in einigen Fällen sogar weitere Unfälle.”

Was heute, bei weitaus größerem Verkehrsaufkommen als damals immer öfter geschieht, kann Kollege Kalow nicht verstehen. Die heutige Uneinsichtigkeit habe es damals nur selten gegeben. Und Kalow weiß, wovon er redet. 40 Jahre stand im Dienst der Öffentlichkeit, davon 37 Jahre bei der Autobahnpolizei Münster.