Haftbefehl auf Facebook geteilt: Polizist zu Geldstrafe verurteilt

17. Mai 2019 um 13:08

Haftbefehl auf Facebook geteilt: Polizist zu Geldstrafe verurteiltIm vergangenen Jahr war auf dem Stadtfest in Chemnitz ein Mann erstochen worden, worauf es in der Folge zu Ausschreitungen und wilden Verdächtigungen hinsichtlich des oder der möglichen Täter kam.

Die Ermittlungen zeigten, dass ein Syrer und ein Iraker tatverdächtig seien. Der Syrer steht wegen der Tat aktuell vor Gericht, der Iraker konnte noch nicht gefasst werden. Ein Justizbeamter hatte den Haftbefehl des Irakers abfotografiert und auf Facebook veröffentlicht.

Ein Polizist aus Hechingen (Baden-Württemberg) teilte das Bild des Haftbefehl auf seinem Facebookprofil. Der Polizeibeamte wurde nun zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt, die er bereits an die Staatskasse überwiesen hat.

Er gab seinen Fehler zu und die Staatsanwaltschaft wertete es zu seinen Gunsten, dass er den Haftbefehl nicht veröffentlicht, sondern nur geteilt hatte. Der Justizbeamte, der den Haftbefehl an die Öffentlichkeit brachte, wurde vom Dienst suspendiert.

Wir müssen an dieser Stelle einschränken, dass die Medien teils über eine Geldstrafe und teils eine Geldauflage berichten. Eine Geldstrafe würde bedeuten, dass es entweder zur Gerichtsverhandlung kam und der Kollege schuldig gesprochen wurde oder dass von der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl ausgestellt wurde, jeweils wegen erwiesener Schuld.

Eine Geldauflage würde bedeuten, dass dass Verfahren gegen Zahlung der Geldauflage eingestellt würde. Justiznahe und damit fachkundigere Quellen konnten wir leider nicht finden.

Merke:
Wer Dienstgeheimnisse zwar nicht veröffentlicht, aber teilt, unterstützt damit den Geheimnisverrat und macht sich damit genauso schuldig. Facebook ist eben kein rechtsfreier Raum (und darf es auch nicht sein).