Pensionierte Polizeihunde in Thüringen: Diensthundeführer erhalten mehr Unterstützung
Polizeihunde und ihre Diensthundeführer sind ein eingespieltes Team – meinst auf Lebzeit. Die Hundeführer bekommen ihre zukünftigen Partner mit der kalten Schnauze schon im Welpenalter und wenn sie in Rente gehen bleiben sie Familienmitglied.
Das bedeutet aber auch, dass die Diensthundeführer für ihre Fellnasen die Kosten tragen. Und gerade im Alter stehen vermehrt Tierarztbesuche auf dem Plan. Kosten, die Polizisten in Thüringen bislang überwiegend selbst tragen mussten.
Das ändert sich nun. Thüringens Innenminister Georg Maier hatte vor wenigen Monaten angekündigt, dass die Unterhaltsregelung zugunsten der Diensthundeführer geändert werden soll. Und er hat Wort gehalten.
Rückwirkend zum 1. Januar 2019 erhalten die Polizisten, die ihren Diensthund nach ihrer Pensionierung behalten, monatlich 50 Euro für Futter und Pflege. Anfallende Tierarztkosten werden vollumfänglich erstattet.
Damit werden die Diensthundeführer finanziell spürbar entlastet. Gerade Brandspürhunde kommen während ihrer Dienstzeit mit gesundheitsschädlichen Dämpfen in Berührung und erkranken deshalb öfter an Krebs. Dann benötigen sie eine gute ärztliche Versorgung, die meist nicht gerade billig ist.
Doch warum sollten Polizeihunde schlechter gestellt sein als ihre zweibeinigen Kollegen? Dies hat man wohl in Thüringen erkannt und den entsprechenden Erlass so geändert, dass nun Klarheit herrscht und die Diensthundeführer auf den Kosten nicht mehr sitzen bleiben. Schließlich haben die Polizeihunde jahrelang im Dienst der Allgemeinheit gestanden.
Durchschnittlich gehen Polizeihunden nach sieben Jahren in Pension. Aktuell verfügt das Land Thüringen über 72 Polizeihunde und 57 Diensthundeführer, verteilt auf die Diensthundestaffeln in Gotha, Suhl, Nordhausen und Gera.