“Weltfremd”: Diensthundeführer zu Freiheitsstrafe verurteilt, weil sein Polizeihund nicht hätte zubeißen dürfen
In Nordrhein-Westfalen ist kürzlich ein Diensthundeführer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sein Polizeihund hatte nach einer Verfolgungsfahrt zugebissen und das Gericht befand nun, dass er das nicht hätte tun dürfen.
Es ist der 15. Oktober 2017, morgens gegen 4 Uhr. Kurz vor Schichtende wollte der Diensthundeführer seine Polizeihündin Ilvy, einer belgischen Schäferhunddame, auf der Briloner Hochfläche auslaufen lassen, als dem Polizist ein Auto auffiel.
Der Polizist, der mit seinem Hund alleine unterwegs war, setzte sich mit dem Dienstfahrzeug dahinter und gab eindeutige Anhaltezeichen. Doch der Fahrer des Wagens gab Gas und flüchtete. Der Diensthundeführer nahm die Verfolgung auf und alarmierte Unterstützungskräfte.
Der Fluchtwagen fuhr mit rund 100 km/h quer über die Hochfläche, durchbrach einen Zaun, fuhr quer über eine Weide auf der sich Kühe befanden, flüchtete über Feldwege und Schotterpisten. Der Polizist blieb dran.
Am Ende der halsbrecherischen Flucht rutschte der Wagen auf einem Waldweg in ein Gebüsch, der 36-jährige Polizist fährt dem Fluchtwagen auf und stand damit frontal dahinter. Die Flucht, als auch das was anschließend geschah, wurde von der Dashcam aufgenommen, die sich standardmäßig im Polizeifahrzeug befindet und beim Aktivieren von Blaulicht und Martinshorn sich automatisch einschaltet.
Wie sich zeigte, war der Fluchtwagen mit drei Personen besetzt. Einer befand sich auf dem Fahrersitz, die beiden anderen auf der Rückbank. Hinten links wurde die Tür geöffnet, zwei erhobene Hände waren zu sehen, dann sprang Diensthündin Ilvy ins Bild und biss zu.
Mehrfach biss der Polizeihund in Arme und Beine der Person. Dann öffnenten sich die anderen Türen und der Polizist forderte die Personen mit gezogener Dienstwaffe auf sich bäuchlings hinzulegen. Die Person, die zuerst den Wagen verlassen hatte, erhob sich kurz und wurde nochmals von Ilvy gebissen.
Soweit der Einsatz. Nun folgt das, was sich im Rahmen der folgenden Ermittlungen ergeben hatte. Die drei Fahrzeuginsassen, alle 17 Jahre alt, hatten eine Party gefeiert, Bier getrunken. Der 17-jährige Fahrer hatte keinen Führerschein, das Auto war nicht zugelassen, das angebrachte Kennzeichen war auf ein Motorrad zugelassen.
Der Polizist hatte seinen Diensthund in Stellung gebracht, wie es der Erlass Diensthundewesen vorsieht. Der Hund sollte den Beamten sichern, da er sich ansonsten alleine am Einsatz befand. Mehrfach habe der Polizist, wie vorgeschrieben, auf den möglichen Einsatz des Diensthundes hingewiesen, was die Insassen des Fluchtfahrzeugs nicht bestätigten. Die Dashcam konnte hier nicht weiterhelfen, da nur Video und kein Ton aufgenommen wird.
Der zuerst ausgestiegene 17-Jährige habe gezappelt und dabei den Polizisten an der Schutzweste berührt. Das sei das Startsignal für Ilvy gewesen, sein Herrchen zu beschützen. Laut dem Diensthundeführer sei der Einsatz in völligem Einklang mit den Vorschriften verlaufen. Der Hund habe nur das getan, was er im Training beigebracht bekommen habe.
Für Oberstaatsanwalt Niekrenz war das kein Argument. Der Polizist habe seinem Diensthund völlige Entscheidungsfreiheit überlassen und deswegen habe er ohne Notwendigkeit den 17-Jährigen gebissen.
Das Urteil
Der Diensthundeführer wurde wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt vom Amtsgericht Brilon zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, die zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt wurde. Außerdem muss der Polizist an den Gebissenen ein Schmerzensgeld von 2.500 Euro zahlen.
Richter Härtel schloss sich der Argumentation der Staatsanwaltschaft an. Für ihn hätte der Polizist dem Diensthund keine freie Hand lassen dürfen. Auch wenn die Verfolgungsfahrt recht wild gewesen sei, die Situation während der Kontrolle unübersichtlich und extrem angespannt gewesen sei, hätte der Dienstführer seinen Hund Ilvy im Griff haben müssen.
“Die Polizei darf nicht beliebige Mittel einsetzen”, so Richter Härtel, auch dann nicht, wenn, wie im vorliegenden Fall, in extrem kurzer Zeit “existentielle Entscheidungen” getroffen werden mussten.
Der Polizist hatte für seine Entscheidung nur Sekunden, das Gericht ließ sich für die Sezierung des Dashcam-Videos und die Beweisaufnahme fünf Stunden Zeit.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Reaktion auf Seiten der Zuschauer war einhelliges Kopfschütteln. Man hörte, wie einer “Weltfremd” sagte.
Das ist total schwachsinnig? Menschen machen nunmal Fehler und dem Hund hat man nunmal beigebracht, sein Herrchen zu schützen und das hat Ilvy ja auch getan. Ist ja auch nicht ganz einfach, die Leute einzuschätzen und gleichzeitig auf die 3 und den Hund zu achten. Natürlich darf ist der Diensthund eine Waffe und natürlich darf er nicht jederzeit eingesetzt werden, aber für Ilvy war die Sache klar und der Polizist war wahrscheinlich einfach etwas überfordert. Die Schmerzensgeldzahlung verstehe ich, die Bewährung auch, aber eine Freiheitsstrafe? Die kriegen Beamte normalerweise nur in sehr schweren Fällen, zumal jedes Kind weiß, dass Polizisten im Gefängnis sehr gefährlich leben.
Kranker Scheiß!
Wie kann es sein, dass jemandem, der so viel kriminelle Energie besitzt, eine Kfz-Anmeldung vorzutäuschen, mit dem nichtzugelassenen Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren, sich mit der Polizei eine Verfolgungsjagd zu liefern, dabei so einiges an Sachschäden anrichtet und Menschenleben gefährdet, mehr geglaubt wird, als dem Polizisten?
#dankefürdeinendienst
#fassungslos
#armesdeutschland ♂️
Zu DDR-Zeiten war ich Diensthundeführer bei der DVP. Aber soetwas wäre wohl von staatlicher Seite nie passiert. Dass es heute zu einem solchen Urteil kommt, zeigt mir, wie kein Sachverstand angewandt wird. Mich wundert es nicht, wenn mancher DHF in Zukunft in solch ähnlicher Situation NICHT die Verfolgungsjagd aufnehmen wird.
Na das finde ich aber toll da werden die Verbrecher belohnt und der für Sicherheit und Ordnung sorgt bestraft was ist denn nur aus unserem Staat geworden,beschämend so ein Urteil
Wenn ich richtig informiert bin, ist ein Polizist – wie auch jeder von uns – im Falle der Notwehr, Nothilfe oder der Festsetzung eines Straftäters verpflichtet, das geringste zur Verfügung stehende Mittel einzusetzen, das dazu geeignet ist, eine Situation und einen Täter unter Kontrolle zu kriegen und zu behalten. Anscheinend hat das Gericht in diesem Falle befunden, dass dreimal gebissen werden nicht das geringste zur Verfügung stehende Mittel gewesen ist.
Ich glaube, die Regel ist gut. Sonst könnten Polizisten – wie auch jeder von uns – dazu übergehen, Täter (oder auch nur mutmaßliche Täter) nicht nur festzusetzen, sondern auch nach eigenem Ermessen zu bestrafen. Das will die Gesetzgebung und wollen die Gerichte unbedingt verhindern.
Ich möchte Sie mal sehen, wenn Sie als Polizist nachts allein 3 potentiell bewaffneten Straftätern ALLEIN gegenüber stehen. Das war kein einzelner Ladendieb der ein Shampoo geklaut hat. Es waren DREI die zu allem fähig sein konnten. Wenn diese Täter Ihre Tochter oder sonstwen auf der Flucht zum Krüppel gefahren hätten, wären Sie dann auch so nachsichtig? Was erdreistet sich dieser Richter, so eine Situation am Schreibtisch zu beurteilen?
und 3x gebissen kann man so nicht sagen, ich hab auch einen Belgier zuhause mit Schutzausbildung… diese Hunde schnappen nach um ihre Beute noch besser zu bekommen, Rassetypisch… das hat nichts mit Beißen zu tun… er “Fasst” halt nach…. der Hund hat nichts, aber auch gar nichts falsch gemacht und der Hundeführer auch nicht… 3 Vollpfosten… in anderen Westlichen ländern müsstens froh sein noch zu leben…. armes Deutschland, arme Polizei.
Armes Deutschland. Wofür wird ein Hund Jahre lang trainiert? Damit er nicht reagieren darf? Gibt der Polizei doch gleich ein Schwein als Hund in die Hand und statt einer Pistole eine Wasser Pistole. und die armen sollen sich in der heutigen Zeit für Recht und Ordnung sorgen?? es ist so traurig hier in diesem Land geworden. kein Wunder das alle hier her kommen wollen da sie Narrenfreiheit haben in unserem Land. Armes Deutschland
Armes Deutschland finde ich sehr zutreffend oder armer Polizist.Am besten geht der Herr Richter mal mit auf Streife, bewaffnet
mit Taschenlampe und Richterrobe.
Wow Amerika wir kommen. Wo kriminelle sogar Rechte haben und über den Gesetz stehen dürfen. Wo auf offener Straße kriminelle aus ihren Auto steigen dürfen und Ordnungshüter ins Gesicht schlagen dürfen. Wo ein Polizist mit seinem hund im Einsatz sich richtig verhält und so behandelt wird wie es für Täter angebracht wäre.Für mich ist das schon nicht mehr weltenfremd sondern verkehrte Welt.
#solidaritatFürDenDHF
……..die Polizisten sollten die Freiheiten bekommen, die die amerikanischen Kollegen da schon längst haben! Dort gilt der Eigenschutz und der Schutz der Kollegen als allererstes. Wir haben doch auf unseren Straßen längst schon amerikanische und wie auch immer genannte „Verbrecher“ rumlaufen! Aber unsere Polizisten müssen immer und immer klein beigeben. Für mich hat der Hundeführer nichts falsch gemacht, aber unsere Gerichte werden das bestimmt auch bald merken das es so nicht weitergeht. Eine traurige Justiz, die sich auf unseren deutschen Straßen nicht auskennt.
der Oberstaatsanwalt und der Richter mit seinen Beisitzern
sollten bloß mal über mehrere Wochenenden in Bahnhöfen,Stadion oderbestimmten Innenstadtteilen mitgehen aber die haben sich nach kürzester Zeit die Hosen vollgemacht!!!
deshalb verlassen viele mit Verstand schnell diese Anstalt den
es galt mal für Kaiser und Volk der Schutzmann zu sein in der
“GrünbundenRepublik” sind Sie die Dorftrotel der Politik
Nur mal zur Klarstellung:
Polizeirechtlich gesehen ist ein Diensthund ein „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“, also in der Stufenfolge des unmittelbaren Zwangs das zweitmildeste Mittel.
Ein Hund ist keineswegs eine Waffe (im rechtlichen Sinne).
Dieses und ähnliche Urteile führen nur dazu, dass Polizisten in ähnlichen Situationen künftig keine „verdächtigen Fahrzeuge“ mehr sehen bzw. die Flüchtenden fahren oder rennen lassen.
Denn dann muss man sich nicht vor Gericht verantworten und wird dafür bestraft, dass man Straftäter dingfest gemacht hat.
Wenn das Volkes Wille ist, dann lebe ich im falschen Land.
Auch wenn der reale Sachverhalt und das Video hier nicht bekannt sind, ist dieses Urteil ein Schlag ins Gesicht eines jeden Polizisten, der sich solchen Gefahren aussetzt und und hat eine katastrophale Aussenwirkung. Auch eine unabhängige Judicative muss das Gesamtkonzept im Blick behalten. Das solche Straftäter auch noch belohnt werden, ist sicher nicht im Namen des Volkes.
Auch auf die Gefahr mich unbeliebt zu machen: Der Kollege hatte eine Pistole in der Hand und die drei Insassen des Pkw leisteten keinerlei Widerstand. Die Situation war also unter Kontrolle. Der Mann ist völlig zu Recht verurteilt worden. Es läuft übrigens auch noch ein zweites Verfahren gegen ihn wegen einer ähnlichen Geschichte. Nicht jeder Kollege ist für den Polizeidienst geeignet.
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Ja Ja… Deutsche Kuscheljustiz mal wieder! Da guckt Euch mal die Amys an.. da wird nicht lang gefackelt und der Mali hängt am Arm. Eine Verwarnung… und ZACK.
Auf Worte folgen Taten und wer Dreck am Stecken hat muss zu Recht mit Konsequenzen rechnen. Es wird hier Nullinger durchgegriffen und aus Verbrechern werden Opfer (eine Runde Mitleid!)
Polizist&Ilvy.. ihr habt Eure Sache Top gemacht
Ist schon schwierig mit dem Sachverstand. Ein Hund hat kein An- und Ausschaltknopf. Schäferhunde erst recht nicht, da ihnen in die Gene gezüchtet wurde, selbständig Entscheidungen zu treffen. Ivy hätte jede Gefahr für den Beamten bekämpft, die sie vermutet hätte, notfalls bis zu ihrem eigenen Tod und kein Kommando hätte sie davon abhalten können. Das ist in ihren Genen. Der Beamte hätte das nur verhindern können, in dem er sie im Wagen gelassen und sich alleine den drei Jugendlichen gestellt hätte.
Nun, dieses Urteil wird sicher anderen Beamten eine Lehre sein, sich nicht um Dinge zu kümmern, die sie nichts angehen müssen.
Zivilcourage wird in Deutschland bereits bestraft, Beamtencourage nun auch. Man muss ja fast schon dankbar sein bei soviel juristischem Sachverstand, dass die Hündin nicht eingeschläfert wurde.
gibt es eigentlich weitere Informationen (Berufung / Revision, Protest des Dienstvorgesetzten, der Gewerkschaften, Bsp. Online-Petition)? Müssten nicht alle Diensthundeführer in NRW den Dienst mit Hund ablehnen,
sollte nicht gegen Staatsdanwalt u. Richter eine Anzeige geprüft werden wg. V.a. Rechtsbeugung und Verleumdung. Grund: nur hypothetisch angenommen, dem Kollegen hätte ein Fehler nachgewiesen werden können, müsste der Tatbestand fahrlässige KV geprüft werden (und nicht vorsätzliche KV im Amt). Dass Staatsanwalt und Richter Vorsatz unterstellen, ist Grund genug für den Verurteilten, eine Gegenanzeige wg. V. a. Verleumdung gg. diese Juristen zu stellen. Hätte ich raten müssen, welches Bundesland, ich hätte sofort auf NRW getippt.
Richter sind leider allzu oft sehr weltfremd, wenn es um Objektivität geht. Ich kann ein Lied von singen. Man ist allzu oft fassungslos über die vertretene Subjektivität.
Bei Dunkelheit kann man den Anfang von Bewegungen nicht so schnell und präzise erfassen.
Das Antatschen hätte genauso gut der Beginn eines gemeinsamen Angriffs werden können.
Das Umschlagen einer solchen Situation ist in vielen Situationen nicht vorhersagbar.
Wer derart viel kriminelle Energie aufbringt, wie die 3 Insassen und dann “Vertuschung” durch eine super-gefährliche Flucht versucht, könnte durchaus geneigt sein, noch eine (lebensgefährliche) Stufe obendrauf zu legen.
Dann sollte man halt keine solchen Straftaten begehen… einfach mal selbst Schuld.
Dem Gericht würde ich den Verlust des Kontaktes zur Realität zurufen wollen.
Diese ,, Richter” heutzutage sollten mal überprüft werden, ob sie überhaupt geeignet sind für das Amt.
Unglaublich