E-Scooter: Wir erklären die aktuelle Rechtslage

6. Juli 2019 um 11:55

E-Scooter: Wir erklären die aktuelle RechtslageE-Scooter sind ein aktueller Trend und die nicht gerade billigen Fahrgeräte eignen sich fürs schnelle und wendige Vorankommen auf kurzen Distanzen – eine Steckdose vorausgesetzt, denn ohne Strom geht gar nichts.

Welche Regeln gelten nun in Deutschland, nachdem die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (kurz: Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV) in Kraft getreten ist? Zulassung, Versicherung, Helmpflicht, Alkoholeinfluss? Wir klären auf.

Über was muss ein E-Scooter verfügen, um ihn im Straßenverkehr bewegen zu dürfen?

  • Straßenzulassung des Kraftfahrtbundesamtes
  • 6 km/h bis maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
  • Lenk- und Haltestange
  • Vorder- und Rücklicht
  • Rückstrahler und Seitenreflektoren
  • zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen
  • Klingel
  • maximal 500 Watt Leistung, bei selbstbalancierenden Fahrzeugen 1400 Watt
  • Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge

Ohne Straßenzulassung dürfen E-Scooter, wie jedes andere Kraftfahrzeug auch, nicht im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden. Das bedeutet, dass E-Scooter, die vor Inkraftreten der Verordnung bereits in Umlauf waren, womöglich keine Straßenzulassung erhalten, da bis dahin die Voraussetzungen dafür noch nicht festgelegt waren. Keine Straßenzulassung, kein Fahren im öffentlichen Straßenverkehr!

Das Mindestalter zum Führen von E-Scootern beträgt 14 Jahre. Ein Führerschein muss nicht erworben werden, man sollte sich aber mit der Technik vertraut machen und etwas üben, bevor man am Straßenverkehrs teilnimmt. Auch die Pflicht einen Helm zu tragen gibt es nicht, wird aber empfohlen. Ein Richtungswechsel muss wie beim Fahrrad mit der Hand angezeigt werden (ein Blinker ist nicht vorgeschrieben, kann aber nachgerüstet werden).

E-Scooter sind Solofahrzeuge, einen Mitfahrer mitzunehmen ist nicht erlaubt. Gefahren werden darf auf Fahrradwegen, wo diese nicht vorhanden sind auf der Straße. Auf Fuß- und kombinierten Fuß- und Fahrradwegen kann mit dem obigen Zusatzzeichen von der Straßenverkehrsbehörde die Benutzung für E-Scooter dennoch erlaubt werden.

Ansonsten gelten dieselben Regeln wie für Auto- bzw. Kraftfahrzeugführer. Das bedeutet auch, dass dieselben Regeln hinsichtlich Alkohol- und Drogengenuss gelten. Wer dagegen verstößt, riskiert schnell seinen Führerschein, auch wenn er mit dem E-Scooter kein führerscheinpflichtiges Fahrzeug gefahren hat.

Das musste kürzlich ein E-Scooter-Fahrer in Köln feststellen, als er mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut Schlangenlinie fahrend kontrolliert wurde. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und er muss seinen Führerschein abgeben.

Auch hat es schon mehrere schwere Unfälle gegeben, bei denen sich E-Scooter-Fahrer teils schwer verletzt haben. Deswegen haltet euch an die Regeln, macht euch mit der neuen Technik ausreichend vertraut, damit ihr in einer Gefahrensituation reagieren könnt.