Gewaltexzess auf Halloweenparty: Polizist zusammengeschlagen und -getreten
Vielerorts gab es gestern sogenannte Halloweenpartys und wie das so ist, wenn Alkohol und Drogen im Spiel sind, gab es Stress. Meist unter den Teilnehmern und die Polizei musste anrücken. Eine Meldung sticht jedoch heraus. Der Vorfall forderte einen schwer verletzten Polizisten.
Bereits vor diesem Vorfall war es immer wieder zu tätlichen Auseinandersetzungen unter den Veranstaltungsteilnehmern in Mainz (Rheinland-Pfalz) gekommen und die Polizei musste mit mehreren Streifen anrücken. Gegen 02:04 Uhr war es im Foyer der Veranstaltungshalle abermals zu einer Auseinandersetzung zwischen einer zehnköpfigen Personengruppe und dem Sicherheitspersonal gekommen, bei der wohl auch Möbel geworfen wurden.
Eine zivile Streife befand sich bereits vor Ort, versuchte zu schlichten und sprach mehrere Platzverweise aus. Doch das interessierte die Personengruppe überhaupt nicht, ganz im Gegenteil richtete sich die Aggression nun gegen die Polizeibeamten. Unvermittelt griffen sie die Polizisten tätlich an, die sich ihrerseits mit dem Einsatz von Pfefferspray zu erwehren versuchten.
Doch bei der aggressiv geladene Stimmung zeigte das Pfefferspray keine Wirkung und mehrere Personen schlugen den 32-jährigen Polizisten zusammen. Der Beamte ging zu Boden und selbst am Boden liegend ließen die Angreifer nicht von ihm ab. Sie traten auf den Polizisten ein, einer trat sogar gezielt gegen den Kopf, bis der Beamte das Bewusstsein verlor.
Als alarmierte Unterstützungskräfte eingetroffen waren flüchteten die Angreifer, konnten aber in der nun eingeleiteten Fahndung gestellt werden. Es handelt sich hierbei um vier männliche Gewalttäter im Alter von 16 bis 30 Jahren. Da keine Haftgründe vorlagen wurden sie nach Personalienfeststellung wieder auf freien Fuß gesetzt.
Der Polizeikommissar erlangte das Bewusstsein wieder und wurde schwer verletzt in eine Klinik gebracht. Gegen die Täter wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
Hallooween, wie es nicht sein sollte. Wir wünschen dem verletzten Kollegen eine schnelle und vollständige Genesung und gute Verarbeitung!
Zu dieser Berichterstattung habe ich zwei Fragen, die ich logisch leider nicht zusammen bekomme.
Erstens: Warum wird Alkohol nicht ebenfalls als Droge deklariert und verboten bzw der Verkauf zumindest einmal reglementiert? Bei wievielen Delikten ist Alkohol mittlerweile im Spiel? Zusätzlich wird das Gesundheitssystem durch Alkoholmissbrauch belastet.
Zweitens: Warum liegen bei schwerer Körperverletzung (ich würde das nicht mehr als solches bezeichnen), wo der Polizeibeamte bewusstlos getreten und krankenhausreif geschlagen wurde, keine Haftgründe vor?
Was muss passieren, bis Gewalt- und mehrfach auffällige Straftäter hinter Schloss und Riegel in Sicherheitsverwahrung kommen?
Das ist nach meiner Meinung ein Verstoß gegen das Recht auf Unversehrtheit und Schutz aller Bürger inklusive der Polizeibeamten.
Meine Frage wäre dann auch noch, wie es in Zukunft weiter geht.
Liegen demnächst nur noch bei Kapitalverbrechen und bei Mordfällen Haftgründe vor? Dann sage ich nur: Armes Deutschland! Die Werte sind hier dann bald auf der untersten Stufe angekommen. Kein Tier handelt so grausam gegen einen Artgenossen wie manche Menschen das hier tun.
Ich kann hier nur noch mit dem Kopf schütteln. Unglaublich! In Anbetracht solcher richterlichen Entscheidungen fühle ich mich hier ebenfalls nicht mehr sicher auf deutschen Straßen, auch wenn die Polizei- und Einsatzkräfte hier noch unterwegs sind, wofür ich super dankbar bin. Ich habe für solche Gesetzgebungen ebenso wenig Verständnis wie für die Gewalttäter. Mir tun mittlerweile nur noch die Polizeibeamten leid, die das Ganze hier tagtäglich auszubaden haben. Ich wünsche dem Beamten baldige Genesung und ebenso für alle weiteren im Dienst verletzten Einsatzkräfte.
Na selbstverständlich kommen die Täter nach der Personalienfeststellung wieder auf freien Fuß. Ist ja auch ein wertvolles Signal an die Gesellschaft und verfolgt wird die ganze Sache dann natürlich auch bei den über 18 Jahre alten Tätern nach Jugendrecht wenn sie noch nicht 21 Jahre alt sind. Denn zu den vollständigen Rechten, die jeder Volljährige für sich einfordert, kann man ihm die vollständigen Pflichten, insbesondere die Härte des Erwachsenenstrafrechts natürlich nicht antun, wo kämen wir da hin?
Vor solchen Zuständen kann man nur noch angewidert ausspucken und – bei nächster Gelegenheit – richtig wählen.
Nur weiter so Deutschland…