Eine Frage der Ausstattung: Wenn das Vorhandensein eines Tasers über Leben und Tod entscheidet
Zugegeben, unsere Überschrift klingt etwas plakativ, doch manchmal kann es wirklich so einfach sein und das werden wir auch anhand zweier Vorfälle in den vergangenen Tagen belegen. Im Saarland und in Baden-Württemberg wurden Polizisten jeweils am vergangenen Samstag mit einer Machete bzw. einem Schwert angegriffen. In dem einen Fall konnte die bedrohliche Situation mittels Taser entschärft werden, im anderen Fall musste der Angreifer leider sterben.
Saarland: Mann greift mit Machete Polizisten an und kann mit einem Taser gestoppt werden
Im saarländischen Neunkirchen wurde der Polizei eine Bedrohungslage gemeldet. Ein Mann sei dort mit einem Messer und einer Schusswaffe unterwegs. Sofort kam es zu einem Großeinsatz der Polizei. Eingetroffene Streifen konnten den Mann auch in der Haustür feststellen, zu diesem Zeitpunkt hielt er eine Machete mit 60 cm Klingenlänge in der Hand.
Als der 42-Jährige die Polizisten sah, lief er sofort zielstrebig und mit erhobener Machete in der Hand auf einen 29-jährigen Polizist zu. Dieser zog seine Dienstwaffe, zielte auf den Angreifer und kündigte den Einsatz der Schusswaffe an, sollte der Angreifer nicht seinen Angriff stoppen.
Mehrfach wurde der 42-Jährige aufgefordert die Machete fallen zu lassen. Während der Polizist in entschlossener Schusshaltung blieb, wich er gleichzeitig zurück. Der Angreifer blieb dann kurz stehen, woraufhin der Beamte seine Dienstwaffe wieder ins Holster steckte und den Taser zog. Denn im Hintergrund befanden sich mehrere Wohnungsfenster und auch Einsatzkräfte, so dass eine zusätzliche Gefährdung vermieden werden musste.
Trotz Ankündigung den Taser einzusetzen ging der Mann wieder auf den Polizisten zu, erhob kurz die Hände und griff dann in Richtung Hosentasche, wo sichtbar eine Schusswaffe steckte. Der Polizist löste sofort den Taser aus und konnte damit eine weitere Aktion des Angreifers unterbinden.
Weitere Polizisten konnten daraufhin den Angreifer am Boden widerstandslos fixieren und festnehmen. Der alkoholisierte 42-Jährige wurde nur leicht verletzt. Nach der Entnahme einer Blutprobe kam er zur Ausnüchterung in den Polizeigewahrsam.
Baden-Württemberg: Nach Unfallflucht und Angriff auf Polizisten mit einem Schwert stirbt der Angreifer nach dem Schusswaffengebrauch
Passanten hatten einen Autofahrer in Stuttgart gemeldet, dessen Fahrweise auffällig sei und der auch schon Fußgänger gefährdet hatte. In einem Kreisverkehr war er entgegen der Fahrtrichtung eingefahren, fuhr ein Verkehrsschild um, rammte eine Hauswand und kollidierte frontal mit einer Litfasssäule, die umkippte und zerbrach.
Der Autofahrer entfernte sich zu Fuß von der Unfallstelle und konnte von Polizeikräften unweit der Unfallstelle gestoppt werden. Als die Polizisten den 32-Jährigen ansprachen, reagierte der sofort aggressiv, bedrohte sie und ging mit einem Schwert mit 70 cm Klingenlänge auf die Beamten los.
Diese forderten den Angreifer auf das Schwert fallen zu lassen, was dieser jedoch nicht tat. Er setzte seinen Angriff fort, woraufhin die Beamten zunächst Pfefferspray einsetzten. Da dies jedoch keine Wirkung zeigte und der 32-Jährige seinen Angriff weiter fortsetzte, griffen die Polizisten zur Dienstwaffe und schossen mehrfach auf den Angreifer.
Wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Polizeipräsidium Ludwigsburg in einer gemeinsamen Erklärung bestätigen, wurde der Angreifer durch mehrere Projektile aus den Dienstwaffen getroffen. Er verstarb später im Krankenhaus an seinen Verletzungen. Eine Obduktion wurde bereits am gestrigen Sonntag durchgeführt, die Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Die Wohnung des Angreifers wurde durchsucht und hier konnten Polizisten zwei Gaspistolen, eine Armbrust und noch ein Schwert finden. In Baden-Württemberg verfügen die Polizisten nicht über einen Taser.
Die Dienstherren der Polizeien des Bundes und der Länder haben eine doppelte Verantwortung. Eine Verantwortung ihren Bürgern gegenüber, sie vor größtmöglichem Schaden zu bewahren und eine Verantwortung ihren Mitarbeitern gegenüber, dass diese über eine Ausstattung verfügen, dass sie dieses Ziel erreichen kann.
Natürlich ist der Taser (Beamtendeutsch: Distanzelektroimpulsgerät, kurz DEIG) kein Allheilmittel. In seltenen Fällen können dessen Stromstöße zum Tod führen. Das ist bekannt und kommt nur selten vor. Der Einsatz der Schusswaffe beim akuten lebensbedrohlichen Angriff führt in den meisten Fällen zum Tod.
Und wenn wir Polizisten im Dienst jemanden töten, dann verursacht das Leid. Leid bei den Hinterbliebenen, Leid bei den Schützen. Fragt sich nur, was das geringere Übel ist. Das Vorhandensein eines Tasers darf nicht an der Geldfrage scheitern. Wir sind eines der reichsten Länder der Welt und Menschenleben dürfen einfach nicht dem Staatssäckel zum Opfer fallen!