Tödlicher Unfall auf Einsatzfahrt: Alkoholismusvorwürfe entpuppen sich als Luftnummer
Beschlagnahme der Patientenakte wohl rechtswidrig
Schon mehrfach berichteten wir über den Vorfall in Berlin, als es bei einer Einsatzfahrt zu einem verheerenden Verkehrsunfall kam, bei dem zwei Polizisten verletzt wurden und eine junge Autofahrerin starb. Danach wurden die Ermittlungen ausgeweitet, als durch einen anonymen Hinweis die Möglichkeit im Raum stand, der fahrende Polizist hätte betrunken gewesen sein können. Als “Suffbulle” und “Mörder” wurde der Polizist danach in einem Shitstorm beschimpft. Doch diese Vorwürfe sind nun vom Tisch.
Es war im Januar 2018 als eine Streife der Polizei Berlin auf dem Weg zu einem Raubdelikt war und mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn auf der Anfahrt war. Auf der fünfspurigen Grunerstraße kam es dann zum tragischen Unfallgeschehen. Einige Monate später erhielt die Staatsanwaltschaft Berlin einen anonymen Hinweis, der Polizist, der den Streifenwagen gefahren hatte, könnte zum Unfallzeitpunkt mit 1,1 Promille deutlich alkoholisiert gewesen sein.
Es folgte ein Shitstorm, bei dem der Polizist, freilich ohne Beweise, an den Onlinepranger gestellt wurde. Wir hatten uns damals bereits dazu geäußert und das weitere Vorgehen der Ermittlungsbehörden als fragwürdig bezeichnet. Denn die Staatsanwaltschaft ließ die Patientenakte des Beamten beschlagnahmen, obwohl das laut Rechtslage gar nicht möglich ist. Bereits manche Medien hatten zu diesem Zeitpunkt einen wesentlich sachlicheren Ton angeschlagen und von “konstruierten Ermittlungen” gegen den Polizisten gesprochen.
Alkoholismusvorwurf nicht mehr haltbar
Nun, fast zwei Jahre nach dem Unfallgeschehen, liegen die Fakten auf dem Tisch. Und sowohl die Zeugenaussagen, als auch Expertenmeinungen der Gutachter, zeichnen ein klares und übereinstimmendes Bild.
P., der Polizist, war offenbar nicht betrunken, als es zum Unfall kam. In ihren Vernehmungen sagten die aufnehmenden Polizisten, die behandelnden Ärzte und das medizinische Personal, als auch die Seelorgerin, übereinstimmend aus, dass sie bei P. keinen Alkohol gerochen hatten.
Auch in den Protokollen des Notarztes und der anderen Ärzte findet sich kein Hinweis auf einen möglichen Alkoholkonsum. Der taucht lediglich in der Patientenakte auf.
Bereits im Sommer 2018 kam ein erster Gutachter zu der Überzeugung, dass P. keine verspätete Reaktion nachzuweisen sei, als der Wagen der jungen Autofahrerin von der ganz rechten Spur der fünfspurigen Straße quer über die Fahrbahn zu den links befindlichen Parkplätzen steuerte.
Ein neuerliches Gutachten beschäftigte sich nun noch einmal damit, wie der Polizist auf der Einsatzfahrt reagierte. Hierbei wurden auch die Aufzeichnungen des Bordcomputers herangezogen und ausgewertet. Das Ergebnis liegt nun vor und auf die Fragestellung, ob die Reaktionszeiten des Beamten auf einen Alkoholkonsum hindeuten, werden diese eindeutig verneint.
Demnach hatte der Polizist zweimal gebremst. Das erste Mal, als der Streifenwagen den Tunnel verließ und der Polizist offenbar den Renault der Autofahrerin bemerkte. Die fünfspurige Straße war ansonsten leer, ganz rechts der Renault, der zunächst auf seiner Spur blieb und ganz links der Streifenwagen.
Das zweite Mal bremste der Polizist, als der Renault plötzlich die komplette Fahrbahn nach links überquerte. Der Beamte leitete eine Vollbremsung ein, die den Unfall aber nicht mehr verhindern konnte. Der Zusammenstoß erfolgte mit 91 km/h.
Alle Zeugen des Unfalles hatten den Streifenwagen mit Sondersignal herannahen hören, die Renault-Fahrerin offenbar nicht. Das Handy der Autofahrerin wurde später im Fußraum ihres Wagens gefunden. Ein mögliches Fehlverhalten der Renault-Fahrerin könnte also im zu erwartenden Gerichtsverfahren als eventuell mit unfallursächlich eine Rolle spielen.
Und auch die Beschlagnahme der Patientenakte des Polizisten könnte die Staatsanwaltschaft vor unangenehme Fragen stellen. Der damals ermittelnde Staatsanwalt hatte sich, so schreibt Alexander Fröhlich im Tagesspiegel, scheinbar von den hinterbliebenen Eltern der verstorbenen Autofahrerin vereinnahmen lassen. So heißt es dort:
“Der damals ermittelnde Staatsanwalt hatte ein Verfahren gegen das Personal der Charité eröffnet, um – auf Druck der Familie Martini – an die Akte zu kommen. Er konstruierte den Vorwurf der Vertuschung gegen das medizinische Personal, um einen Richterbeschluss zu erwirken. Über diese rechtliche Krücke kam der Staatsanwalt an die Patientenakte, obwohl diese der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt.”
Wir hatten bereits im Sommer dieses Jahres die Frage gestellt, ob es hier noch mit rechten Dingen zugeht. So wie es scheint, waren unsere Zweifel begründet. Aber vielleicht kommt nun etwas mehr Sachlichkeit ins Verfahren, denn der damalige Staatsanwalt ist zwischenzeitlich pensioniert worden. Nun ist eine andere Staatsanwältin für den Fall zuständig.
Im Blut waren 1,1 Promille. Wie kamen die da hin?
Das Vorwürfe vom Tisch sein sollen, nur weil Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beweiserhebung bestehen, ist mir schleierhaft.
Da fehlt dem Bericht die Antwort auf die obige Frage.
Wie die dahin kamen wird wohl nie geklärt werden. Und für unrechtmäßig erlangte Beweismittel (in diesem Fall Beschlagnahmeverbot bei Berufsgeheimnisträgern) gibt es ein Beweisverwertungverbot. Und so kann der Nachweis einer Alkoholisierung, als auch deren Grad, nicht erfolgten. In dubio pro reo.
Sprich mal mit einem Fachkundigen/Gutachter was bei eine BE für Werte enstehen, wird diese BE nicht mit den dafür benötigten Sets durchgeführt. Diese Sets beinhalten Tupfer für d. alkoholfreie Desinfizierung der Einstichstelle. Eine BE an einer mit Alkohol desinfizierten Einstichstelle für regelmäßig zu utopischen Werten. Da kommen auch mal Werte von ü. 5 Promille raus.
Dazu ist es so, dass eine polizeilich / gerichtlich angeordnete Blutprobe bestimmten Regularien unterliegt. Das ist im Krankenhaus nicht der Fall. So könnte u. B. die Einstichstelle mit alkoholhaltigen Mitteln desinfiziert worden sein. Das ist im Kh nicht unüblich. Bringt aber eine Kontamination mit sich.
Das Kartenhaus, bestehend aus Intrigen und Lügenmärchen, allen voran und federführend durch die Axel-Springer-Schmierblätter und eines mittlerweile (+glücklicherweise!) zwangspensionierten Oberstaatsanwalts (welcher es mit Recht und Ordnung nicht ganz so genau genommen hatte), scheint dem Windstoß der Gerechtigkeit nun doch nicht mehr stand zu halten.
“Shitstorm’s”, Drohungen (welche sogar nach dem Leben trachten) sowie Monate – sogar Jahre(!) – voller Leid – begleitet durch existenzielle Ängste – so könnte man das Profil eines rechtschaffenen “Hauptstadtbullen”, welcher seit 30 Jahren für den Bürger da gewesen ist und sogar sein Leben für Recht, Ordnung, Freiheit und Unversehrtheit aller demokratischer Werte riskiert hätte, in der vergangenen Zeit sehr gut umschreiben.
Nun liegt er da: am Boden. Niedergerungen durch perfide und aufmerksamkeitssüchtelnde Schmierfinkschreiberlinge und einem übermotiviertem Oberstaatsanwalt a.D., welcher “auf die Schnelle” einen Sündenbock gesucht hatte, um die eigene Weste schön reinwaschen zu können…
“Herr Hauptkommissar, schön dass Sie meiner Familie und mir den Schutz geboten haben, den wir benötigt haben und das Sie für uns Ihre eigene Unversehrtheit auf’s Spiel gesetzt haben! Wir sind Ihnen von ganzem Herzen und zu jeder Zeit zu größtmöglichem Dank verpflichtet!”, wandelt sich innerhalb einiger Schmierblattzeilen zu: “Guck dir diesen Penner mal an, wie er nun am Boden liegt… Warte mal kurz, ich rotze nochmal rauf! Ich habe Bullen schon immer gehasst!”
Ja, es ist schön, dass nun – nach viel zu langer Zeit – die Wahrheit durch die Presse polarisiert wird. Jedoch zu welchem Preis in der Vergangenheit(?)…
Justitia scheint keine “BLÖD-Zeitung”, sowie Kommentare in der “Social-Media-Welt” zu lesen und für Schmierblattschreiberlinge, Verschwörungstheoretiker, sowie Social-Media-Kommentarhelden hat sie es auch nicht für nötig gehalten, unter ihrer Augenbinde hervor zu schielen.
Chapeau dafür, jungfräuliche Dame der Gerechtigkeit!
Besorgte Grüße aus dem Norden der Republik.
Einer von wenigen Mitbürgern, die auch den Menschen hinter einer Uniform sehen…
An unserem sogenannten Rechtsstaat habe ich schon lange meine Zweifel, was aber nicht an der Arbeit der Polizei liegt,sondern eher daran wie unsere Justiz entscheidet bzw auch wie die Gesetze manchmal ausgelegt werden. Mir kann der Polizeibeamte nur leid tun, denn er wird auch so schon genug an den Folgen des Unfalles zu tragen haben. Was ich beobachte,ist, dass weder jene, die aus dem Gefängnis kommen,etwas gelernt hätten,noch die, die mit etlichen Anzeigen auf freiem Fuss sind. Im Übrigen geht die Justiz immer mehr dazu über, mehrfach Vorbestrafte auf freiem Fuß zu belassen. Warum? Hier an dieser Stelle würde ich mir eine konsequentere Vorgehensweise wünschen. Ebeso haben sich unsere “sozialen” Netzwerke und Medien immer mehr zu einem “asozialen”,unmenschlichen Medium entwickelt, die nur noch von wenigen kritisch beleuchtet und hinterfragt werden. Unabhängig davon finde ich das Vorgehen der Staatsanwaltschaft in der Vergangenheit eine große Schweinerei. Diese hat sich offenbar von den Angehörigen der Verstorbenen oder den Schmierblättern hinreichend vereinnahmen und unter Druck setzen lassen. Dazu kann ich nur sagen:Ekelhaft.Das hat mit Fairness und Objektivität nichts mehr zu tun. Dem Polizeibeamten wünsche ich alles Gute, vor allem eine gute Verarbeitung der Geschehnisse und ein faires Vorgehen von Seiten der Justiz. Danke an alle Polizisten und Einsatzkräfte, die trotz widriger Umstände hier, jeden Tag für uns den Kopf hinhalten und ihr Leben riskieren. Den Angehörigen der Verstorbenen würde ich gerne sagen, Trauer kann da beginnen, wo man das Geschehene akzeptiert, so schlimm es auch sein mag. Mit Hass,Vergeltung und Produktion von weiterem Unrecht ist keinem geholfen. Dies möchte ich dann auch gerne den fleissigen Schmierfinken in den, ach so,sozialen Netzwerken sagen. Manchmal gibt es auch keine Täter bzw Schuldige,sondern nur Opfer. Menschen, die einfach aufgrund unglücklicher Umstände oder manchmal auch durch Schicksalsschläge aufeinandertreffen. Dies sehe ich hier in diesem Fall,unabhängig davon,wie die Justiz darüber urteilt. Was die Alkoholkonzentration im Blut betrifft, wird man die Wahrheit wohl nicht finden. Allerdings sagt mir mein Verstand, dass ein Mensch, unabhängig davon,ob er nun Polizeibeamter ist oder nicht, mit einer erhöhten Alkoholkonzentration im Blut weder das Reaktionsvermögen zur Unfallvermeidung gezeigt hätte, noch eine sichere Beherrschung des Fahrzeugs an den Tag gelegt hätte. Das heisst im Klartext, er wäre wohl auch zumindest durch eine unsichere Fahrweise aufgefallen. Abgesehen davon steht auch die Frage im Raum, warum die Alkoholkonzentration nur in der, zu Unrecht beschlagnahmten Patientenakte auftaucht und wie es zu dem Eintrag kam. Abgesehen davon hat sich auch der Hinweisgeber nicht zu seiner Identität geäußert. Dies ist alles einmal mehr als fragwürdig. Darauf wird wohl auch niemand eine Antwort geben können bzw geben wollen.