Tödlicher Unfall auf Einsatzfahrt: Alkoholismusvorwürfe entpuppen sich als Luftnummer

10. Dezember 2019 um 19:03

Tödlicher Unfall auf Einsatzfahrt: Alkoholismusvorwürfe entpuppen sich als Luftnummer

Beschlagnahme der Patientenakte wohl rechtswidrig

Schon mehrfach berichteten wir über den Vorfall in Berlin, als es bei einer Einsatzfahrt zu einem verheerenden Verkehrsunfall kam, bei dem zwei Polizisten verletzt wurden und eine junge Autofahrerin starb. Danach wurden die Ermittlungen ausgeweitet, als durch einen anonymen Hinweis die Möglichkeit im Raum stand, der fahrende Polizist hätte betrunken gewesen sein können. Als “Suffbulle” und “Mörder” wurde der Polizist danach in einem Shitstorm beschimpft. Doch diese Vorwürfe sind nun vom Tisch.

Es war im Januar 2018 als eine Streife der Polizei Berlin auf dem Weg zu einem Raubdelikt war und mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn auf der Anfahrt war. Auf der fünfspurigen Grunerstraße kam es dann zum tragischen Unfallgeschehen. Einige Monate später erhielt die Staatsanwaltschaft Berlin einen anonymen Hinweis, der Polizist, der den Streifenwagen gefahren hatte, könnte zum Unfallzeitpunkt mit 1,1 Promille deutlich alkoholisiert gewesen sein.

Es folgte ein Shitstorm, bei dem der Polizist, freilich ohne Beweise, an den Onlinepranger gestellt wurde. Wir hatten uns damals bereits dazu geäußert und das weitere Vorgehen der Ermittlungsbehörden als fragwürdig bezeichnet. Denn die Staatsanwaltschaft ließ die Patientenakte des Beamten beschlagnahmen, obwohl das laut Rechtslage gar nicht möglich ist. Bereits manche Medien hatten zu diesem Zeitpunkt einen wesentlich sachlicheren Ton angeschlagen und von “konstruierten Ermittlungen” gegen den Polizisten gesprochen.

Alkoholismusvorwurf nicht mehr haltbar

Nun, fast zwei Jahre nach dem Unfallgeschehen, liegen die Fakten auf dem Tisch. Und sowohl die Zeugenaussagen, als auch Expertenmeinungen der Gutachter, zeichnen ein klares und übereinstimmendes Bild.

P., der Polizist, war offenbar nicht betrunken, als es zum Unfall kam. In ihren Vernehmungen sagten die aufnehmenden Polizisten, die behandelnden Ärzte und das medizinische Personal, als auch die Seelorgerin, übereinstimmend aus, dass sie bei P. keinen Alkohol gerochen hatten.

Auch in den Protokollen des Notarztes und der anderen Ärzte findet sich kein Hinweis auf einen möglichen Alkoholkonsum. Der taucht lediglich in der Patientenakte auf.

Bereits im Sommer 2018 kam ein erster Gutachter zu der Überzeugung, dass P. keine verspätete Reaktion nachzuweisen sei, als der Wagen der jungen Autofahrerin von der ganz rechten Spur der fünfspurigen Straße quer über die Fahrbahn zu den links befindlichen Parkplätzen steuerte.

Ein neuerliches Gutachten beschäftigte sich nun noch einmal damit, wie der Polizist auf der Einsatzfahrt reagierte. Hierbei wurden auch die Aufzeichnungen des Bordcomputers herangezogen und ausgewertet. Das Ergebnis liegt nun vor und auf die Fragestellung, ob die Reaktionszeiten des Beamten auf einen Alkoholkonsum hindeuten, werden diese eindeutig verneint.

Demnach hatte der Polizist zweimal gebremst. Das erste Mal, als der Streifenwagen den Tunnel verließ und der Polizist offenbar den Renault der Autofahrerin bemerkte. Die fünfspurige Straße war ansonsten leer, ganz rechts der Renault, der zunächst auf seiner Spur blieb und ganz links der Streifenwagen.

Das zweite Mal bremste der Polizist, als der Renault plötzlich die komplette Fahrbahn nach links überquerte. Der Beamte leitete eine Vollbremsung ein, die den Unfall aber nicht mehr verhindern konnte. Der Zusammenstoß erfolgte mit 91 km/h.

Alle Zeugen des Unfalles hatten den Streifenwagen mit Sondersignal herannahen hören, die Renault-Fahrerin offenbar nicht. Das Handy der Autofahrerin wurde später im Fußraum ihres Wagens gefunden. Ein mögliches Fehlverhalten der Renault-Fahrerin könnte also im zu erwartenden Gerichtsverfahren als eventuell mit unfallursächlich eine Rolle spielen.

Und auch die Beschlagnahme der Patientenakte des Polizisten könnte die Staatsanwaltschaft vor unangenehme Fragen stellen. Der damals ermittelnde Staatsanwalt hatte sich, so schreibt Alexander Fröhlich im Tagesspiegel, scheinbar von den hinterbliebenen Eltern der verstorbenen Autofahrerin vereinnahmen lassen. So heißt es dort:

“Der damals ermittelnde Staatsanwalt hatte ein Verfahren gegen das Personal der Charité eröffnet, um – auf Druck der Familie Martini – an die Akte zu kommen. Er konstruierte den Vorwurf der Vertuschung gegen das medizinische Personal, um einen Richterbeschluss zu erwirken. Über diese rechtliche Krücke kam der Staatsanwalt an die Patientenakte, obwohl diese der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt.”

Wir hatten bereits im Sommer dieses Jahres die Frage gestellt, ob es hier noch mit rechten Dingen zugeht. So wie es scheint, waren unsere Zweifel begründet. Aber vielleicht kommt nun etwas mehr Sachlichkeit ins Verfahren, denn der damalige Staatsanwalt ist zwischenzeitlich pensioniert worden. Nun ist eine andere Staatsanwältin für den Fall zuständig.