Auf ein Wort: Wenn ein Tier von seinem Leid erlöst werden muss

22. Januar 2020 um 20:18

Auf ein Wort: Wenn ein Tier von seinem Leid erlöst werden mussGerade im ländlichen Bereich kommt es täglich zu Wildunfällen. Selbst wenn man vorsichtig fährt und bremsbereit ist, hat man manchmal keine Chance mehr den Zusammenstoß abzuwenden. Im Idealfall bleibt das Tier dann entweder unverletzt oder stirbt bei dem Zusammenstoß. Doch leider sieht die Realität oft anders aus.

So war es dann auch bei einem Vorfall in der Nacht zum 9. Januar dieses Jahres in Gunzdorf (Bayern). Anwohner hatten die Polizei gerufen, weil ein verletzter Fuchs im Ort auf der Straße lag. Offenbar war er angefahren worden und der Autofahrer war weiter gefahren.

Der Fuchs lebte zwar noch, doch er litt. Wie es heißt, sei ein Transport gescheitert. Ob der zuständige Jäger versucht wurde zu erreichen, darüber wird nicht berichtet. Ihre Waffe wollten die Polizisten auch nicht einsetzen und so überfuhren sie den Fuchs mit ihrem Streifenwagen.

Darüber regt man sich nun allenthalben auf, sogar ein Ermittlungsverfahren gegen die Beamten ist eingeleitet worden und die Polizei Bamberg-Land sucht nun Zeugen.

Es gehört leider zu unseren Aufgaben, angefahrene Tiere von ihrem Leid zu erlösen. Das kann auf verschiedenen Wegen bewerkstelligt werden. Zunächst ist da an den Jäger zu denken, der für sein Revier zuständig ist und auch die notwendige Fachkunde besitzt, die Art und Schwere der Verletzung einzuschätzen und zu beurteilen, ob und wie das Tier erlöst werden muss.

Auch hat ein Jäger das notwendige Gerät parat. Sei es ein Jagdmesser, einen Jagdhund oder das Jagdgewehr. Für letzteres haben Jäger – im Gegensatz zu uns Polizisten – auch die passende Munition, um das Tier schnell zu erlösen. Wir Polizisten haben zum Erlösen von leidenden Tieren eher suboptimale Munition.

In der Presse wird nicht darüber berichtet, ob der Jäger versucht wurde zu erreichen oder ob er nicht erreicht wurde. Da das Tier mitten in der Nacht auf der Straße lag vermuten wir, dass er nicht erreicht wurde, was durchaus üblich ist. Auch Jäger schlafen mal irgendwann und sie haben auch keine Rufbereitschaft, die gewährleistet, dass immer jemand zu erreichen ist.

Wie beschrieben lag der Fuchs mitten in der Ortschaft auf der Straße. Dass sich die Kollegen hier gegen den Schusswaffengebrauch entschieden haben ist nachvollziehbar. Erstens kommt dieser mitten im Ort nicht gut, Anwohner mit leichtem Schlaf könnten aufgeschreckt werden und das schlimmste befürchten. Zudem kommt ein Schusswaffeneinsatz auf dem Asphalt ebenfalls nicht gut. Querschläger sind unkalkulierbar und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten.

Also blieb den Kollegen nichts anderes, als das zu nehmen, was verfügbar war, um einen möglichst schnellen Erfolg zu erzielen. Sie nahmen ihren Streifenwagen und fuhren drüber. Es ist nicht das erste und auch nicht das letzte Mal, dass dies die einzige Lösung bleibt.

Die Frage ist doch: Wie kann man das angefahrene Tier möglichst schnell und möglichst effektiv von seinem Leiden erlösen?!

In diesem Sinne haben die Kollegen in Günzburg abgewogen und entschieden. Natürlich ist das kein schöner Anblick, natürlich machen wir das nicht gerne. Wir erschießen auch nicht gerne Tiere, doch wir haben die Verpflichtung das Tier zu erlösen, wenn es keine andere Lösung gibt. Und so tun wir eben, was getan werden muss.

Wir finden es auch etwas befremdlich, dass hier gegen die Kollegen ermittelt wird. Welcher Art diese Ermittlungen sind, darüber wird ebenfalls nicht berichtet. Wir gehen aber mal von einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz aus, sonst würden keine Zeugen gesucht.

Die Kollegen haben eine Entscheidung treffen müssen und sich nach Abwägung für die Lösung entschieden, die schnell und effektiv den Fuchs erlöste. Diese Entscheidung ist ihnen sicher nicht leicht gefallen, aber sie sind ihrer Verpflichtung nachgekommen. Dafür gebührt ihnen Dank und kein Ermittlungsverfahren!