Soll die Polizei die Nationalität der Tatverdächtigen immer nennen?
Es ist ein immer wiederkehrendes Thema und wird aktuell wieder durch ein Interview des Pressesprechers der Polizei München, Marcus da Gloria Martins, diskutiert. Bei der FAZ sagte er, dass die Polizei München grundsätzlich nicht die Nationalität nennt, außer es sei “notwendig, um die Dinge richtig einordnen zu können”.
Grundsätzlich hat auch ein Tatverdächtiger Persönlichkeitsrechte, die die Polizei wahren muss und ein Straftäter ist nun einmal ein Straftäter, egal welcher Herkunft er ist. Andererseits es ist ein Akt der Transparenz, wenn die Nationalität genannt wird.
Wir möchte daher wissen, wie ihr das seht: Persönlichkeitsrecht versus Transparenz?
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Soll die Polizei die Nationalität der Tatverdächtigen immer nennen?
- Ja. (70%, 78 Stimmen)
- Nein. (23%, 26 Stimmen)
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Abgegebene Stimmen: 111

Persönlichkeitsrechte sind die eine Sache, doch unter dem Aspekt, dass auch die Polizei leider immer mal wieder in eine bestimmte politische Ecke gedrängt wird und dann das Gegenteil beweisen muss, finde ich es sinnvoll, generell die Nationalität, egal welche, zu nennen. Daher finde ich es nicht weiter tragisch, wenn die Nationalität, unabhängig von dieser, genannt wird. Es werden ja insofern keine weiteren Daten dort genannt und somit kann auch erstmal keine weitere Zuordnung stattfinden. Ausserdem kann es auch zu statistischen Zwecken dienen und einmal helfen ein etwas genaueres Bild aufzuzeigen und somit dem weiteren Unfug, eine Berufsgruppe in bestimmte politische Richtungen zu drängen, vorzubeugen.