Verkehrsrecht aktuell: Ab morgen teils drastisch höhere Bußgelder
Wir geben einen kurzen und nicht vollständigen Überblick.
Falschparker
Höhere Bußgeldber gibt es zukünftig für Falschaparker, womit Behinderte, Radfahrer, Fußgänger besser geschützt werden sollen, aber auch das Parken an unübersichtlichen Stellen höher unter Strafe gestellt werden soll.
- Parken auf Geh-/Radwegen/Schutzstreifen: 55 Euro (mit Behinderung 70 Euro +1 Punkt)
- Parken auf Schwerbehindertenparkplatz: 55 Euro (vorher 15 Euro)
- Neu: Unberechtigtes Parken auf Parkplatz für Elektro- oder Carsharingfahrzeuge: 55 Euro
- Halten/Parken in zweiter Reihe: 55 Euro (vorher 15-20 Euro), mit Behinderung 70 Euro (+1 Punkt)
- Parken an Engstellen/unübersichtlichen Stellen/scharfen Kurven: 35 Euro (vorher 15 Euro)
- Parken vor/in einer Feuerwehrzufahrt: 55 Euro (mit Behinderung 100 Euro)
Rettungsgasse
Höhere Bußgelder und Punkte in Flensburg gibt es nun für diejenigen, die entweder keine Rettungsgasse bilden oder sie unerlaubt benutzen.
- Neu: Bildung keiner Rettungsgasse: 200 Euro (+2 Punkte, +1 Monat Fahrverbot)
- Unerlaubt Benutzung der Rettungsgasse: 240 Euro (+2 Punkte, +1 Monat Fahrverbot)
- Unerlaubt Benutzung der Rettungsgasse mit Behinderung/Gefährdung/Schädigung: bis 320 Euro (+2 Punkt, +1 Monat Fahrverbot)
Geschwindigkeit
Die Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße wurden nicht nur angehoben, auch droht schneller ein Fahrverbot. Neu ist auch, dass Geschwindigkeitsverstöße von Lkw bis 3,5t, Autos und Krädern gleich behandelt werden, was in der Fachwelt nicht ganz unkritisch betrachtet wird.
- ab 21 km/h innerorts: Fahrverbot (vorher ab 31 km/h)
- ab 26 km/h außerorts: Fahrverbot (vorher ab 41 km/h)
Auto-Poser
Auch das Autoposing, also das unnütze Umherfahren innerorts, wird nun höher bestraft, wobei jeweils auf ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg verzichtet wurde.
- Unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelastung verursacht: 80 Euro
- Durch unnützes HIn- und Herfahren andere belästigt: 100 Euro
Während fachkundige Kritiker der Meinung sind, dass die teils drastische Erhöhrung der Bußgelder bzw. Einführung von Fahrverboten nicht notwendig sei, stattdessen mehr Kontrollen durch die Polizei dieselben Wirkung hätten, hat das Bundesverkehrsministerium die Änderungen mit der “generalpräventive Abschreckungswirkung” als notwendig begründet.
Über die zuvor genannten Änderung wurden noch weitere Tatbestände novelliert. Weitere Einzelheiten und eine detaillierte Übersicht über die neuen Geschwindigkeitsverstöße findet ihr beim Bundesverkehrsminiserium.
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