Meinungsfreiheit mit Grenzen: Polizisten treten bei Corona-Demo auf – Einer suspendiert, einer keine Führungskraft mehr

11. August 2020 um 20:46

Meinungsfreiheit mit Grenzen: Polizisten treten bei Corona-Demo auf - Einer suspendiert, einer keine Führungskraft mehrAktuell werden im Netz zwei Vorfälle sehr kontrovers diskutiert, bei denen Polizisten bei Corona-Demos mit Redebeiträgen aufgetreten sind. Manch einer sieht die Meinungsfreiheit in Gefahr und findet die Entscheidungen, die von der jeweiligen Polizeiführung getroffen wurden, als überzogen an. Doch ist das so?

 

Ein Dienstgruppenleiter einer Polizeidienststelle in Mittelfranken trat bei einer Corona-Demo in Augsburg (Bayern) auf. Seinem Redebeitrag begann er mit den Worten: “Achtung, Achtung. Hier spricht die Polizei”. Dann ruft er die Anwesenden auf, sich dem Protest gegen die Coronamaßnahmen anzuschließen.

“Durch die Verbreitung von Angst und Schrecken durch die Medien und die Politik” hätte man quasi einen “Denunzianten-Staat” entstehen lassen und er wählte hierbei den Begriff “Lückenpresse”. Auch so manche Verschwörungstheorie bemühte der Polizist hierbei.

Dann bezog er sich auf die sogenannte Remonstration, also Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Weisungen zu äußern, in der er kein Recht, sondern eine Pflicht sehe und seine Kollegen aufrief “über ihren Schatten zu springen und aufzustehen. (…) Ihr seid Vertreter von Recht und Gesetz”.

Wie Polizeisprecher Michael Petzold vom Polizeipräsidium Mittelfranken dem BR gegenüber äußerte, sei der Polizist von seiner Führungsaufgabe entbunden worden und habe nun keinen Bürgerkontakt mehr. Es werde die mögliche Verletzung dienstrechtlicher Pflichten geprüft.

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In Dortmund (Nordrhein-Westfalen) war ein Kriminalhauptkommissar ebenfalls bei einer Corona-Demo mit einem Redebeitrag aufgetreten. Hierbei verglich der Beamte die Corona-Maßnahmen an das “dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte”, die Polizisten “schon einmal bedingungslosem Gehorsam unterworfen” hätten. Er habe Angst, “dass sich gerade etwas in dieselbe Richtung entwickelt”.

Dann verwies er an die Auflösung der Corona-Demo in Berlin vorvergangene Woche, an der er selbst teilgenommen habe. “Ich behaupte, die Auflösung war keine polizeiliche, sondern eine politische Entscheidung”, äußerte der Beamte und zog die offizielle Teilnehmerschätzung der Polizei in Zweifel, die er für viel zu gering hielt.

Die Polizei Dortmund geriet durch diesen Redebeitrag unter Druck und entschied sich dazu, den Kriminalhauptkommissar vom Dienst vorerst zu entbinden. Es werde nun auch hier geprüft, ob gegen beamtentrechtliche Pflichten verstoßen wurde.

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Unsere Meinung

Die Meinungsfreiheit ist in einer Demokratie ein sehr hohes Rechtsgut, welches unbedingt verteidigt werden muss. Wir stehen hier auf unserer Seite selbst dafür ein, dass auch Polizisten eine eigene Meinung haben und diese auch öffentlich ausdrücken dürfen müssen. Ein Grundrecht gilt nicht nur deswegen nicht, weil jemand einen bestimmten Beruf ausübt oder eine Uniform trägt.

Doch ist die Meinungsfreiheit dieser beiden Kollegen hier tatsächlich in Gefahr? Für Beamte schlechthin und damit auch für Polizisten gelten beamtenrechtliche Pflichten. Sie stehen in einem speziellen Treue- und Dienstverhältnis ihrem Dienstherrn gegenüber.

Insbesondere die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht und die Mäßigungspflicht sind in diesem Zusammenhang zu beachten. Wenn sich die Kollegen in die Öffentlichkeit stellen, sich als Polizeibeamte zu erkennen geben, dann haben sie sich bei einer Meinungsäußerung an diese Gebote zu halten.

Allein sich zu erkennen zu geben enthält ja schon eine Absicht. Man möchte damit darstellen, dass man in besonderem Maße glaubwürdig sei. Wenn man dann mit Schlagworten wie “Lückenpresse” hantiert, natürlich in Anlehnung an den in rechtspopulistischen Kreisen beliebten Ausspruch “Lügenpresse”, dann ist das mehr als fragwürdig und lässt erhebliche Zweifel an der Fähigkeit zur Neutralität zu.

Man stelle sich vor, dieser Vorgesetzte wäre der eigene und man vertritt eine gegenteilige Meinung. Man könnte sich womöglich nicht mehr sicher sein, dass dieser Vorgesetzte seine politische Meinung nicht über seine dienstliche Pflicht zur Objektivität stellt.

Und wenn in diesem Zusammenhang die eigenen Kollegen angesprochen werden, zu remonstrieren, dann kommt das schon dem Aufruf zu einer Meuterei gleich. Hierbei verkennt der Kollege allerdings, dass die öffentliche Kritik an Entscheidungen seines Dienstherrn keine Remonstration mehr ist, denn hier hat der Vorgesetzte keine Möglichkeit darüber zu entscheiden und seine Entscheidung, falls eine Rechtswidrigkeit offenkundig vorliegt, zu revidieren und den Beamten von der Ausführung zu entbinden.

Meinungsfreiheit? Unbedingt ja, auch für Polizisten! Aber für diese gibt es Grenzen, die es zu beachten gilt. Das lernt jeder Polizist im Dienst- und Beamtenrecht in Aus- und Fortbildung. Wer sie verletzt, muss mit den Konsequenzen leben, denn er weiß um diese.