Nazi-Vokabular am Funk: Polizeischüler aus dem Dienst entfernt

13. November 2020 um 19:53

Nazi-Vokabular am Funk: Polizeischüler aus dem Dienst entferntBei der folgenden Schilderung fragt man sich unweigerlich nach dem Warum und bleibt ratlos zurück. Egal ob Absicht oder “missglückter Scherz”, wer als Polizeischüler so etwas macht, sollte sich dessen bewusst sein, dass er kein Beamter auf Lebzeit ist. Vermutlich ist das auch besser so.

Ein 26-jähriger Polizeikommissaranwärter sollte an der Hochschule der Polizei Brandenburg in Oranienburg am Funk einen Namen buchstabieren. Das Funkalphabet gehört zum Ausbildungsinhalt, muss aber trainiert werden.

Den Nachnamen “Jung” buchstabierte er aber nicht, wie gelernt, sondern mit “Jude, Untermensch, Nazi, Gaskammer”. Der Anwärter, der im April 2019 sein Studium erst angefangen hatte, wurde vom Dienstherrn suspendiert. Ein Disziplinar- und ein Strafverfahren wurden eingeleitet.

Das Strafverfahren wegen Volksverhetzung wurde eingestellt. Gegen seine geplante Entlassung klagte der Polizeischüler und bekam vor dem Verwaltungsgericht Recht, das an einen “missglückten Scherz” glaubte.

Das Oberwaltungsgericht (OVG) sah die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf als gerechtfertigt an. Es habe nicht nur diesen einmaligen Vorfall am Funk gegeben, der Anwärter habe auch “weitere Auffälligkeiten” gezeigt.

 

Leider lagen uns die Urteilsbegründungen nicht vor, wodurch die gegensätzlichen Gerichtsentscheidungen sicher nachvollziehbarer gewesen wären.