Keine Polizeigewalt: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen vier Polizisten ein
Der Vorfall vom 15. August 2020 in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) erhielt bundesweite Aufmerksamkeit. In einer kurzen Videosequenz war zu sehen, wie mehrere Polizisten einen Jugendlichen erst niederrangen und dann am Boden fixierten. Dabei kniete einer der Polizisten auf dem Kopf des Jugendlichen.
Sofort war in den sozialen Medien von Polizeigewalt, rassistischem Übergriff und von Gewalt gegen ein Kind die Rede, ohne freilich zu wissen, warum es zu dieser Festnahme kam.
Die Beamten waren wegen mehrerer Randalierer alarmiert worden. Während sie versuchten die Sachlage zu klären, mischte sich der zuvor unbeteiligte Jugendliche in die polizeiliche Maßnahme ein, griff einen der Polizisten sogar tätlich an.
Bei der anschließenden Personalienfeststellung widersetzte sich der polizeibekannte jugendliche Intensivtäter, so dass die Fixierung und Verbringung zur Polizeiwache unumgänglich wurde. Das Video, das für einen Aufschrei sorgte, zeigt nur einen kleinen Moment der gesamten Maßnahme.
Von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wurde der Polizeieinsatz überprüft und aus Neutralitätsgründen wurden dem Polizeipräsidium Duisburg die Ermittlungen übertragen. Nach der Auswertung von Überwachungskameras und der Vernehmung unbeteiligter Zeugen steht für die Staatsanwaltschaft nun fest:
Der Einsatz war gerechtfertigt, eine Verfehlung konnte bei keinem der vier Polizisten festgestellt werden. Daher war das Verfahren einzustellen. Der Anwalt einer der Polizisten stellte fest: “Das mediale Schreckgespenst der vermeintlichen Polizeigewalt ist daher vom Tisch.”