Nach Tod eines Zielfahnders: Täter zu 6 Jahren Haft verurteilt
Vergangenes Jahr berichteten wir euch Ende Februar von einem schweren Verkehrsunfall, bei dem ein Polizist schwer verletzt wurde. Der Zielfahnder des Landeskriminalamtes (LKA) Hamburg war mit weiteren Polizisten in Itzehoe (Schleswig-Holstein) eingesetzt, um eine Person festzunehmen, gegen die drei Haftbefehle bestanden.
Die Polizisten sichteten den Gesuchten an einer Bushaltestelle, wie er in seinem VW Phaeton saß. Das Fahrzeug stand zu diesem Zeitpunkt. Ein Beamter der Polizei Itzehoe konnte sich auf den Beifahrersitz begeben, um den Haftbefehl zu vollstrecken, als der Fahrer plötzlich Gas gab, wendete und stadtauswärts los fuhr.
Plötzlich lenkte der 29-Jährige sein Fahrzeug in den Gegenverkehr, wo er mit dem Zivilfahrzeug der Zielfahnder aus Hamburg kollidierte. Selbst nach der schweren Kollision gab der Gesuchte immer wieder Gas, so dass er das Zivilfahrzeug noch weitere 11 Meter vor sich herschob, bis beide Fahrzeuge stehen blieben.
Der 57-jährige Zielfahnder wurde so schwer verletzt, dass er noch vor Ort reanimiert werden musste. Anschließend wurde er in ein Krankenhaus gebracht, wo er etwa eine Woche später seinen Verletzungen erlag.
Das Gerichtsurteil
Vor dem Landgericht Hamburg fand nun die Hauptverhandlung statt und der nun 30-jährige Täter wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Damit liegt das Gerichtsurteil nur wenig unter halb der Forderung der Anklagebehörde, die 6 Jahre und 9 Monate fordert, sowie weit über der der Verteidigung, die nur den Tatbestand des Fahrens ohne Führerschein in zwei Fällen erfüllt sah und eine geringe Freiheitsstrafe forderte.
Der vorsitzende Richter sagte bei der Urteilsverkündung, der Angeklagte habe den Tod durch seinen unbedingten Willen verursacht, sich um jeden Preis der längst überfälligen Festnahme zu entziehen. Dieser hatte seinerseits bei der Verhandlung geäußert, die Polizisten nicht als solche erkannt haben zu wollen und an einen Überfall durch Rocker geglaubt zu haben.
Auch sah der Richter Fehler im Vorgehen der Polizisten, welches auf ihn planlos und unabgestimmt wirke. Dennoch sah er die alleinige Schuld am Tod des Polizisten beim nun verurteilten Täter.
Wir sind in Gedanken bei den Hinterbliebenen, wünschen ihnen weiterhin viel Kraft und dass sie das Urteil als gerecht ansehen, damit sie damit abschließen können. Denn keine Strafe der Welt kann einen Toten wieder lebendig machen…