Nach Widerstand schwer verletzter Polizist: Tatverdächtige zu Haftstrafen verurteilt – Alkoholisierung kein Grund zur Schuldminderung

17. April 2021 um 19:57

Nach Widerstand schwer verletzter Polizist: Tatverdächtige zu Haftstrafen verurteilt - Alkoholisierung kein Grund zur SchuldminderungIm Oktober vergangenen Jahres berichteten wir euch von einem Vorfall in Andernach (Rheinland-Pfalz). Nach einer Schlägerei waren Polizisten dort eingesetzt. Mehrere Personen leisteten dann Widerstand, eine Person trat gegen den Kopf eines Polizisten der am Boden lag. Nun wurden die Tatverdächtigen zu Haftstrafen verurteilt.

 

Was geschehen war

Die eingesetzten Polizisten versuchten, nachdem sie nachts von Zeugen wegen einer Schlägerei vor einer Gaststätte alarmiert worden waren, der Sache auf den Grund zu gehen und sogleich wurden die Beamten von den Störern bedrängt. Diesen wurde daraufhin Platzverweise erteilt, die sie jedoch nicht befolgten. Als die Situation immer brenzliger wurde, wurde sogar der Taser-Einsatz angedroht.

Doch auch das interessierte die Männer nicht. Sie griffen die Polizisten an, infolge dessen vermutlich einer der Polizisten zu Boden ging. Hier wurde mehrfach auf den Kopf des Beamten eingetreten.

Der Polizist kam mit schweren Verletzungen in eine Klinik und musste intensivmedizinisch betreut werden. Sein Kollege wurde durch einen Fausthieb ins Gesicht ebenfalls verletzt. Wie es heißt, konnten die Gewalttäter zunächst flüchten, zwei von ihnen im Alter von 28 und 29 Jahren konnten während der späteren Fahndung in Gewahrsam genommen werden.

 

Die Gerichtsverhandlung

Vor dem Landgericht (LG) Koblenz fand die Hauptverhandlung statt. Während der vier Verhandlungstage versuchte das Gericht das Motiv der beiden Tatverdächtigen zu ergründen. Doch ohne Erfolg. Eine Erklärung, warum die beiden befreundeten Männer derart auf die Polizisten losgingen, war nicht zu ergründen.

Beide Tatverdächtige waren bis dahin noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten und zeigten Reue vor Gericht. Ein Gutachter wurde bestellt und angehört, der seine Einschätzung zu einem möglichen Alkoholisierungsgrad der Tatverdächtigen abgeben sollte.

Auf Grund vorhandener Videoaufzeichnungen kam der Gutachter zu dem Entschluss, dass ein möglicher Alkoholkonsum kaum bis wenig Einfluss auf die Handlungen der Personen gehabt habe könne. Beide hätten keine Ausfallerscheinungen gezeigt und insbesondere der Hauptangeklagte sei zielgerichtet in seinen Handlungen und sicher im Gang gewesen.

Der Hauptangeklagte hatte zuvor zugegeben, dass er regelmäßig einen hohen Alkoholkonsum habe. Laut Gutachter könne er zum Tatzeitpunkt allenfalls angetrunken gewesen sein. Da man diesen erst während der späteren Fahndung festnehmen konnte, wurde bei einer Blutuntersuchung kein Alkohol nachgewiesen. Anders beim Mitangeklagten, dieser war mit 0,9 Promille alkoholisiert und es wurden Spuren von Cannabis gefunden.

Die Anklagevertretung sagte im Plädoyer, die beiden Männer hätten sich aus “nichtigen Grund assozial verhalten”. Die Verteidigung ging von “einer Verkettung ungünstiger Umstände” aus.

 

Das Urteil

Das LG Koblenz verurteilte den Hauptangeklagten wegen versuchten Totschlags, schwerer Körperverletzung und Widerstands gegen Vollzugsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren ohne Bewährung. Der Mitangeklagte erhielt eine Haftstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten wegen schwerer Körperverletzung und Widerstands gegen Vollzugsbeamte.

Der vorsitzende Richter machte in seiner Urteilsbegründung klar, dass er mit dem harten Urteil ein Zeichen setzen wolle, da die nun Verurteilten “mit ihrer Tat doch große Schuld auf sich geladen” hätten. Zudem sah das Gericht hinsichtlich der Alkoholisierung keinen Grund zu einer Schuldminderung.

Dem Hauptangeklagten hätte klar sein müssen, dass er den Polizisten mit seinem Tritt gegen dessen Kopf lebensgefährlich verletzten könne.

Dann wird der vorsitzende Richter noch deutlicher, indem er sagte: “Durch den Tritt haben sie sich selbst an die Wand genagelt” – und durch eine “Augenblicksreaktion” habe der Verurteilte das Leben eines anderen für immer verändert, sein eigenes zugleich “weggeworfen”.

 

Leider wissen wir nicht, wie es dem Kollegen heute geht, wünschen ihm aber das Allerbeste!

Die Gedanken seiner Frau, die kurz nach der schrecklichen Tat davon berichtet, wie sie den Geburtstag der gemeinsamen Tochter nun ohne den Vater feiern musste, könnt ihr hier nachlesen.