Strafbefehl wegen tätlichen Angriffs: Absichtliches Anhusten kann strafbar sein

25. Mai 2021 um 19:45

Strafbefehl wegen tätlichen Angriffs: Absichtliches Anhusten kann strafbar seinManche Menschen haben den Ernst der Pandemie nicht erkannt und so ist es manchen Zeitgenossen ein Spaß, andere absichtlich anzuhusten. Mittlerweile müssen sich die Gerichte mit solchen Vorfällen beschäftigen und manch einem “Spaßvogel” dürfte hierüber das Lachen vergangen sein.

So urteilten mittlerweile mehrere Gerichte, dass absichtliches Anhusten in Zeiten der Pandemie strafbar sein kann, selbst wenn der Hustende nicht an Corona erkrankt ist und sprachen den Angehusteten ein Schmerzensgeld zu. So gestand das Amtsgericht Braunschweig einem Angestellten der Stadt, der die Einhaltung der Coronaregeln überwachte, ein Schmerzensgeld von 250 Euro zu.

Und das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigte sogar die fristlose Kündigung des Chefs, weil ein Angestellter einen Arbeitskollegen absichtlich angehustet hatte. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte nun über einen Vorfall zu befinden, bei dem ein Polizist absichtlich angehustet wurde.

In diesem Fall waren Polizisten im April 2020 am Mainufer eingesetzt und überwachten die Abstandsregeln. Mehrere junge Leute hatten sich zusammen gefunden und die Beamten unterzogen sie einer Kontrolle. Während der Kontrollsituation wurde ein Polizist von einer Frau angehustet und auch von Speichelpartikeln getroffen.

Das Amtsgericht erließ nun einen Strafbefehl, nicht wegen Körperverletzung, sondern wegen eines strafverschärfenden tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 12 Euro (Gesamtstrafe 1.440 Euro).