Tod nach Polizeieinsatz: Rechtsmedizin entlastet Polizisten, Staatsanwalt stellt Verfahren ein

18. Mai 2021 um 20:17

Tod nach Polizeieinsatz: Rechtsmedizin entlastet Polizisten, Staatsanwalt stellt Verfahren einAnfang März dieses Jahres sorgte ein Vorfall in Delmenhorst (Niedersachsen) für mediales Aufsehen. Nach einem Polizeieinsatz wurde ein junger Mann in den Gewahrsam gebracht, wo er kollabierte und später im Krankenhaus verstarb.

In manchen Medien wurde die Vermutung angestellt, dass der junge Mann durch eine gewaltsame Einwirkung der Polizisten verstorben sein könnte, andere teilten sogar die Falschmeldung, dass der Mann IM Gewahrsam gestorben sei. Das sorgte für einen Shitstorm und damit eine Vorverurteilung der Polizei Delmenhorst, verschiedener Mahnwachen inklusive.

In den sozialen Medien wurden die Polizisten in Delmenhorst als “Rassisten” und “Mörder” beschimpft. Ein Beitrag bei der NDR-Sendung Panorama 3 befeuerte diesen Shitstorm, da dort die These vertreten wurde, dass die eingesetzten Polizisten unverhältnismäßige Gewalt angewandt hätten, freilich ohne Beweise zu haben.

 

Was geschehen war

Der 19-Jährige schlug daraufhin dem Beamten mit der Faust gegen den Kopf, woraufhin der Beamte den Mann mit körperlicher Gewalt sowie dem Einsatz von Pfefferspray zu überwältigen versuchte. Dem Heranwachsenden gelang es jedoch, dem Polizeikommissar das Sprühgerät aus der Hand zu reißen und ihm damit abermals gegen den Kopf zu schlagen. Erst nach dem Eintreffen des zweiten Beamten gelang es, den 19-Jährigen zu überwältigen und zu fixieren. Da es zuvor zum Einsatz von Pfefferspray gekommen war, alarmierten die Beamten routinemäßig einen Rettungswagen; eine Behandlung durch Rettungskräfte lehnte der 19-jährige jedoch ab. Er wurde schließlich zur Dienststelle der Polizei Delmenhorst verbracht.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg ordnete eine Bereitschaftsrichterin die Entnahme einer Blutprobe an. Nachdem die Beamten einen Arzt informiert hatten, der die Blutprobe entnehmen sollte, wurde der 19-Jährige für die Dauer der Wartezeit in einer Gewahrsamszelle untergebracht.

Noch vor Eintreffen des Arztes beobachteten Polizeibeamte kurz vor 20 Uhr über die Videoüberwachungsanlage der Gewahrsamszelle, wie der Mann in der Zelle plötzlich zusammenbrach. Die Beamten leiteten daraufhin umgehend Rettungsmaßnahmen ein. Zeitgleich wurden die Rettungsdienste sowie ein Notarzt alarmiert, die kurz darauf die weitere Versorgung des 19-Jährigen übernahmen.

Soweit der Auszug aus dem Bericht der Polizei Oldenburg, die aus Neutralitätsgründen die Ermittlungen übernommen hatte, schon bevor der Mann am folgenden Tag im Krankenhaus verstorben war.

 

Rechtsmedizin entlastet Polizisten

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde der 19-jährige Iraker obduziert und es wurde verschiedene Untersuchungen angestellt. Im Magendarmtrakt fanden die Mediziner Polyacrylamid und Natriumpolyacrylat, ein Superabsorber, der ein vielfaches der eigenen Masse an Flüssigkeiten aufnehmen kann und zum Beispiel in Babywindeln Verwendung findet.

Wie diese Chemikalien dort hin gelangen war ist noch unklar, ob sie für den Tod alleine verantwortlich sind ebenso, allerdings gehen die Rechtsmediziner davon aus, dass sie mit dem Tod in Zusammenhang stehen. Als Todesursache wurde multiples Organversagen festgestellt.

Hinweise auf eine Gewalteinwirkung im Zusammenhang mit dem Tod konnten nicht gefunden werden. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg stellte daraufhin das Verfahren gegen die Polizisten ein.

Johann Kühme, Polizeipräsident von Oldenburg, kritisierte die öffentliche Berichterstattung über diesen Vorfall scharf:

“Es steht außer Frage, dass Polizeieinsätze von Journalisten kritisch hinterfragt werden dürfen und müssen. Hier drängte sich bei mir jedoch der Eindruck auf, dass unbedingt die Geschichte von einem deutschen Fall George Floyd mit brutal vorgehenden und rassistisch motivierten Polizisten erzählt werden sollte.”

 

Vermutlich wird das für die ob genannten Journalisten und Onlinehetzer ein Beleg sein, dass Justiz und Polizei sich zu nahe stünden und etwas zu vertuschen hätten, dabei verkennen diese, dass die Rechtsmedizin völlig unabhängig von Polizei und Justiz arbeitet.