Polizistenmord von Gelsenkirchen: Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe
Im April 2020 berichteten wir von einem Polizeieinsatz mit tragischen Folgen. In Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) fand eine Durchsuchung im Drogenmilieu statt und da bekannt war, dass der Tatverdächtige eine Schusswaffe besitzen soll, kam das Spezialeinsatzkommando (SEK) zum Einsatz.
Als die Polizisten des SEK die Wohnung betraten fielen sofort zwei Schüsse. Der Tatverdächtige hatte auf die Beamten gefeuert und traf einen Polizisten lebensgefährlich. Der Beamte kam sofort in ein Krankenhaus, wo er nur wenig später seinen Verletzungen erlag.
Das Landgericht (LG) Essen hatte bereits im Dezember 2020 ein Urteil gefällt. Der Tatverdächtige wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, ohne dass eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde.
Sowohl der Angeklagte, als auch die Anklagevertretung gingen in Revision. Die Staatsanwaltschaft sah Hinweise darauf, dass die Tatmotivation so verwerflich gewesen sein soll, dass eine besondere Schwere der Schuld festgestellt werden müsse. Der Tatverdächtige sah Fehler in der Beweiswürdigung.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun das Urteil des LG Essen vollumfänglich bestätigt. Es sah ebenso wie die Vorinstanz das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als erfüllt an, da die Tat des nun Verurteilten durch seinen vor der Tat entwickelten Hass gegen die Polizei motiviert wurde.
“Weitergehende verwerfliche Tatmotivation des Angeklagten” konnte der BGH nicht erkennen, auch wenn dieser mit der Reichsbürgerszene und Holocaustleugnern sympathisiere, so das Schwurgericht in seiner Urteilsbegründung und verwarf beide Revisionsanträge als unbegründet.
Bei dem verf. Typ wollte ich hoffen,”lebenslänglich” würde das wortsinngemäß auch bedeuten! Sicherungsverwahrung hoffentlich.Was ich dem sonst wünsche, darf ich nicht schreiben.