Kollegen bei Schießerei im Stich gelassen: Polizistinnen zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt, damit wäre Entfernung aus dem Polizeidienst die Folge

16. November 2021 um 19:22

Kollegen bei Schießerei im Stich gelassen: Polizistinnen zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt, damit wäre Entfernung aus dem Polizeidienst die FolgeIm Mai vergangenen Jahres berichteten wir von einer Verkehrskontrolle in Gevelsberg (Nordrhein-Westfalen), die eskalierte, als die Kontrollperson plötzlich auf die kontrollierenden Polizisten schoss. Zwei Polizistinnen, die zufällig dazu gekommen waren, halfen ihren Kollegen nicht, als die Schüsse fielen, sondern traten die Flucht an. Nun wurden sie verurteilt.

 

Was geschehen war

Es war eine Situation, die sich kein Polizist wünscht. Es war eine ganz normale Verkehrskontrolle. Plötzlich zog der Autofahrer eine Schusswaffe und feuerte. Er traf einen Polizisten auf die Schutzweste, dieser ging zu Boden. Sein Kollege eröffnete ebenfalls das Feuer, mehrere Schüsse fielen offenbar auf beiden Seiten.

Eine weitere Streife kam, kurz bevor die Schüsse fielen, ebenfalls hinzu. Im Streifenwagen saßen zwei Polizistinnen, 32 und 37 Jahre alt. Als die Schüsse fielen, standen sie mit ihrem Streifenwagen einige Meter entfernt. Zunächst suchten sie hinter dem Streifenwagen Deckung, dann traten sie die Flucht an.

Weil Handy und Funkgerät im Streifenwagen lagen und sie so keine Verstärkung rufen konnten, hielten sie eine Autofahrerin an und borgten sich ihr Handy. Sie setzten sich auch in das Auto und die Fahrerin fuhr mit den Polizistinnen davon. Wir berichteten.

 

Das Strafverfahren

Unmittelbar nach dem Vorfall wurden die beiden Polizistinnen vom Dienstherrn in den Innendienst verletzt. “Es war wie im Krieg”, sagte einer der beteiligten Polizisten vor Gericht. Erstmals nach Bekanntwerden der Flucht vor der Gefahr werden nun die Einzelheiten bekannt.

Die beiden Polizistinnen hatten gerade ihren Streifenwagen verlassen und wollten zu ihren Kollegen gehen, als der erste Schuss fiel. “Dann brach die Hölle über uns aus”, sagte eine der Polizistinnen. Sie hatten beide Todesangst, brachen in Panik aus, als der Schusswechsel begann.

Sie konnten laut eigenen Aussagen nicht sehen wer schoss und woher die Schüsse kamen. Sie rechnete damit, jeden Moment selbst unter Feuer zu geraten. Mangels Kommunikationsmitteln, um Verstärkung anzufordern, hielten sie die Autofahrerin an.

Laut ihren Aussagen rechneten sie allerdings nicht damit, dass die Autofahrerin losfahren würde. Diese kann sich kaum noch an Details erinnern, wusste aber zu berichten, dass die Beamtinnen panisch waren und Angst um ihre Kollegen hatten.

Nachdem die Polizistinnen die Leitstelle informierte hatten, fuhren sie befehlsgemäß wieder zurück zum Tatort. Ihr Dienstgruppenleiter, der sie dort vorfand, berichtete, dass sie unter Schock standen und “keinen strukturierten Satz zusammenbringen” konnten.

Der bei dem Vorfall angeschossene Kollege, der zum Glück dank der Schutzweste nur Prellungen und einen Bluterguss davon trug, machte seinen Kolleginnen keinen Vorwurf. “Im Gegenteil. Es tut mir ziemlich leid, dass sie hier sitzen”, sagte er vor Gericht und ist der Meinung, dass ihr Verhalten am geschehenen Ablauf nichts geändert hätte.

 

Das Urteil

Das Amtsgericht Schwelm, welches aus Platzgründen in Hagen verhandelte, verurteilte beide Polizistinnen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr auf Bewährung und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Das Gericht hielt den beiden zugute, dass sie Reue zeigten und dass beide beteiligten Kollegen kein Interesse an einer Bestrafung hatten. Allerdings war das Gericht der Meinung, dass die Polizistinnen ihre “besondere Pflicht als Polizisten” verletzt hatten, ihren Kollegen zu helfen.

Sie hätten sich umschauen und einen Überblick verschaffen müssen und dann entsprechend dem Gelernten Maßnahmen treffen müssen, insbesondere auch, weil sie nicht wussten, was genau geschehen war und wie es den beteiligten Kollegen ging.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre die zwangsläufige Folge auch, dass beide Polizistinnen aus dem Polizeidienst entfernt würden.

 

Der Täter war bereits im März dieses Jahres vom Landgericht Hagen zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden, von denen er 2 Jahre in einer Fachklinik zum Drogenentzug verbringen muss.

Der 37-Jährige stand zur Tatzeit unter dem Einfluss von Kokain, außerdem hatte er Heroin in seinem Fahrzeug und er wurde mittels Haftbefehl gesucht. Strafmildernd wurde hierbei berücksichtigt, dass der Täter die Tat gestand und, als er von Beamten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) gefasst wurde, selbst durch einen Schuss ins Bein verletzt wurde.