Auf Streife mit Lothar Riemer: Er
Er fühlte sich nicht wohl und wäre lieber zu Hause geblieben. Aber seine Frau freute sich schon seit Wochen auf den gemeinsamen Einkaufsbummel in München. Er hatte etwas Schuldgefühle ihr gegenüber und wollte nicht noch ein Wochenende der Spielverderber sein. Was war da schon dagegen das Ziehen in der Brust.
Der Polizist wird durch einen Funkspruch unterbrochen. “Isar 41/72, bitte begeben sie sich zum Bahngleis 23. Dort liegt eine bewusstlose Person. Ein Sanitäter der Bahnhofsmission ist auch verständigt.”
Er war froh, als der Zug in den Hauptbahnhof einfuhr. Die Beklemmung, Übelkeit und der Druck auf der Brust waren fast unerträglich. Er würde am Bahnhof erst mal tief durchatmen und mit ihr einen Kaffee trinken.
Der Polizist schiebt den Verwarnungsblock ein und begibt sich zur angegebenen Örtlichkeit. Die üblichen Gedanken begleiten ihn dorthin. Vermutlich wieder ein betrunkener Obdachloser, der von der Wartebank gefallen ist. Egal, wenigstens keine Parksünder mehr verfolgen müssen.
Er geht schleppenden Schrittes Richtung Abteiltür, doch den Aufschlag am Boden des Bahnsteiges spürt er schon nicht mehr.
Der Polizist schiebt sich durch die Menschenmenge zur völlig verstörten Ehefrau und der am Boden liegenden Person. Gleichzeitig trifft der Sanitäter ein. Gemeinsam kümmern sie sich um den Mann. Atem- und Herzstillstand wird festgestellt, das notwendige Programm abgesprochen.
Er, bereits auf dem Weg in eine andere Welt, wird auf den Rücken gedreht. Im Hintergrund kann man die Frau weinen hören. Die Menschenmenge geht automatisch ein paar Schritte zurück.
Der Polizist übernimmt das Herz, der Sanitäter die Lunge. Eins fünf – eins fünf – eins – fünf. Eine Beatmung – fünf Pressungen. Der Beamte spürt sein Herz bis zum Hals schlagen, das des Fremden nur durch Fremdeinwirkung.
Er wird auf eine Bahre gehoben. Der Notarzt legt eine Infusion und spritzt direkt ins Herz. Die Beatmung übernimmt der Balg, die Druckmassage die beiden Ersthelfer im Wechsel.
Der Polizist ist außer Atem, das Hemd klebt am Körper, die Arme zittern. Das EKG gibt nur noch einen gleichmäßigen Ton von sich. Der Arzt schüttelt den Kopf und zeigt auf die blauen Fingernägel.
Er, jetzt in seiner neuen Welt angekommen, wird zur Rechtsmedizin gebracht, die Frau durch die Bahnhofsmission betreut.
Der Polizist steht unter der Dusche. Im Hintergrund das Lachen der Kinder. Das Abendessen verteilt seinen Duft bis ins Badezimmer. Und wieder fällt ihm der Spruch aus der Bibel ein: “Einer trage des anderen Last”.
Als sie sein Weinen hört, weiß sie, dass er wieder was zu tragen hatte.
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Diese Geschichte war zuerst bei den Polizei-Poeten erschienen.
Eine Beatmung – fünf Pressungen kommt mir bei der Reanimation komisch vor.
Für Laien gilt aktuell 30 Pressungen – Beatmungen früher 15 Pressungen 2 Beatmungen
Die einige Möglichkeit wo das Verhältniss ungefähr stimmen könnte wäre bei einer Intubierten Patenten, aber da sind Beatmung und Herzmassge prinzipell unabhängig* durchfürbar.
Gilt nicht für Guedel Tubus da gilt 30/2
Für Laien gilt aktuell 30 Pressungen – 2 Beatmungen
Immer erst mal lesen vor dem Abschicken Sorry 🙁