Amtsangemessene Alimentierung? Besoldung in Hessen verfassungswidrig zu niedrig

2. Dezember 2021 um 20:59

Amtsangemessene Alimentierung? Besoldung in Hessen verfassungswidrig zu niedrigSeit 2010 ging das Land Hessen bei der Besoldung der Tarifbeschäftigten und Beamten im öffentlichen Dienst einen eigenen Weg, als es aus der Tarifgemeinschaft der Länder als einziges Land ausgestiegen war. Dies nutzten die Landesregierungen offenbar zum Sparen, so dass ein Gericht zu dem Entschluss kam, dass die Besoldung verfassungswidrig zu niedrig sei.

Mehrere Klagen hatte es aus den Reihen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Hessen gegeben. Es geht dabei um die Jahre 2013 bis 2020. Der Vorwurf, die verfassungsrechtlich festgeschriebene amtsangemessene Alimentierung der Beamten sei zu niedrig, wurde vom Verwaltungsgericht Frankfurt noch verneint.

Petition: Wiederherstellung der bundeseinheitlichen Besoldung

13. September 2019 um 12:08

Bis zum Jahr 2006 war es in Deutschland so, dass jeder Beamte in derselben Besoldungsgruppe zumindest beim Grundgehalt dasselbe von seinem Dienstherrn ausgezahlt bekam. Zulagen und andere Leistungen waren den Ländern überlassen.

Seit 2006 hat der Bund die Besoldungshoheit durch die Föderalismusreform den Ländern übertragen und so ging jedes Bundesland seinen eigenen Weg. Was der Föderalismus mit den Beamtengehältern getrieben hat, lässt sich regelmäßig nachlesen. Die Einkommensschere ist weit auseinander gegangen, Polizisten aus ärmeren Bundesländern wechseln in reichere, die ein besseres Gehalt zahlen.

Bereits 2016 hatte, wie wir berichteten, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Grundsatzentscheidung gegen verfassungswidrige Unteralimentation getroffen und festgelegt, welche Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Besoldung noch verfassungskonform ist.

Beamtenbesoldung zu niedrig: Mehrere Bundesländer im Osten müssen nachbessern

27. September 2017 um 21:05

Beamtenbesoldung zu niedrig: Mehrere Bundesländer im Osten müssen nachbessernWir hatten in der Vergangenheit schon des öfteren darüber berichtet, wie der Sparzwang teils bei der Polizei aussieht. Im Hinblick auf die Besoldung der Polizisten waren dies unter anderem eine Zulagenerhöhung bei gleichzeitiger Nullrunde beim Gehalt in Hessen, Streichung der Wechselschichtzulage zur Gegenfinanzierung einer Anhebung der Erschwerniszulage in Hamburg und verfassungswidrige Besoldungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Mehrfach schon musste sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dieser Thematik beschäftigen, wie zuletzt im Dezember 2015, als es die Grundsätze der Beamtenbesoldung festlegte. Aber auch zukünftig wird das BVerfG über die Beamtenbesoldung befinden müssen. Offenbar hat der jeweilige Dienstherr keine Probleme damit vorinstanzlichen Urteilen zu widersprechen und es auf teure Gerichtsverfahren ankommen zu lassen, um dann doch zu verlieren.

Grundsatzurteil: Bundesverfassungsgericht legt Maßstäbe für Beamtenbesoldung fest

14. Januar 2016 um 17:19

BVerfG zu BeamtenbesoldungBereits im Dezember 2015 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe ein Grundsatzurteil getroffen. Es lagen mehrere Klagen aus verschiedenen Bundesländern vor, so z.B. aus Sachsen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Im Falle von Sachsen wurde demnach die Streichung des Weihnachtsgeldes als verfassungswidrig angesehen.

Das BVerfG legte den Gesetzgebern in Bund und Ländern Maßstäbe vor, nach denen sie eine verfassungskonforme Besoldung erlassen sollen und überträgt damit die Vorgaben der Richterbesoldung aus einem ähnlichen Urteil auf alle Beamte.

Der Gesetzgeber und die nicht verfassungskonforme Beamtenbesoldung

2. Juli 2014 um 15:03
Richter

Foto: dpa via rhein-zeitung.de

Angetrieben vom Sparzwang (Stichwort: Schuldenbremse) hatte der Landtag NRW ein Gesetz verabschiedet, in dem die Beamtenbesoldung für 2013 und 2014 einem Spardiktat unterworfen wurde. Die Besoldungsgruppen bis A10 sollten an den Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes teilhaben, A11 und A12 sollten lediglich um 1 Prozent erhöht werden und alles darüber gar eine Nullrunde hinnehmen.

Dieses Gesetz hat nun der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) NRW kassiert (Urteil v. 01.07.2014, Az. 21/13). Wie es in der Urteilsbegründung heißt, habe der Gesetzgeber zwar einen großen Spielraum, jedoch verstoße dieses Gesetz gegen die Grundsätze der Beamtenbesoldung.

Gedanken eines Polizisten: Beamter zweiter Klasse?

22. Mai 2021 um 20:01

Gedanken eines Polizisten: Beamter zweiter Klasse?Heutiger Dienstantritt bei der Polizei Saarland. Im Internet wird geworben: “Ein starkes Team sucht dich – die Polizei Saarland sucht Nachwuchskräfte.” Sogar unser Werbevideo ist dabei – sieht richtig klasse aus.

Hinter den Kulissen – der Flurfunk.

Die Neuigkeit des Tages: einer unserer Kollege ist zu einer der Bundesbehörden gewechselt – mal wieder.

Wer kann es ihm verdenken, bei dem Gehaltsunterschied. Ich erinnere mich, dass er mir sagte, er fühle sich bei der Landespolizei als Beamter zweiter Klasse; die gleiche Arbeit aber 15-20% weniger Bezüge und sehr schlechte Laufbahnaussichten. Nun hat er eben gewechselt, just da die saarländische Polizei Werbung für die Neueinstellungen macht – ironisch oder? Aber wenn ich mit meinen Kollegen spreche, hat jeder dieses Gefühl, Beamte zweiter Klasse zu sein… Polizei ist eben schön und Ländersache!

Dank Föderalismus ist an der Landesgrenze Schluss: Musterpolizeigesetz wird unwahrscheinlich

29. Juli 2018 um 17:48

Dank Föderalismus ist an der Landesgrenze Schluss: Musterpolizeigesetz wird unwahrscheinlichSeit der Föderalismusreform hat sich die Polizei teils stark auseinander entwickelt. Nicht nur die Ausstattung unterscheidet sich teils gravierend, auch die Besoldung hat driftet zwischen den Bundesländern und dem Bund auseinander, was sich zu einer Konkurrenzsituation entwickelt hat.

Aber auch gesetzlich stehen die Zeichen auf Protektionismus der einzelnen Länderparlamente. Erst Ende vergangenen Jahres hatte der Chef des Bundeskriminalamtes Holger Münch bundeseinheitliche Standards gefordert, die sowohl der Polizei, als auch der Bekämpfung der Kriminalität zugute kommen soll. Getan hat sich bislang nichts, ganz im Gegenteil.

Große Koalition bekommt 209 neue Stellen: Gegenfinanzierung auf Kosten von Polizei und Zoll

17. März 2018 um 20:41

Große Koalition bekommt 209 neue Stellen: Gegenfinanzierung auf Kosten von Polizei und ZollFür gewöhnlich ist die große Politik kein Thema bei uns, doch diesen ungeheuerlichen Vorgang können wir nicht unkommentiert stehen lassen. Im Dezember vergangenen Jahres unkten wir noch mit dem anhängenden Bild, was nach den Wahlen in die innere Sicherheit investiert würde. Leider wurden wir nicht enttäuscht.

Ganz im Gegenteil scheint es sogar so, dass nicht nur Investitionen fehlen werden, sondern sogar gezielt gespart wird, um damit Mehrkosten der Politik zu finanzieren. Dies wurde jedenfalls nun bekannt, als die Neuaufstellung der Großen Koalition veröffentlicht wurde. 209 neue Stellen werden für die Ministerien zusätzlich bereit gestellt.

Leserbrief von Tom: Wie man den Polizeiberuf attraktiver machen könnte

3. August 2017 um 20:35

Leserbrief von Tom: Wie man den Polizeiberuf attraktiver machen könnte

“Bezug nehmend zu dem Beitrag Personalmangel bei der Polizei, sehe ich den Personalmangel nicht alleinstehend, sondern sehe eine starke Verbindung zum Thema Attraktivität/Besoldung.

Die Polizeien brauchen, und das ist schon seit vielen Jahren meine Meinung, eine Reform in Bezug auf Laufbahn und Besoldung, um den Beruf einerseits attraktiver zu machen und andererseits endlich die Besoldung an die Anforderungen des Berufes anzugleichen.

Der Beruf des Polizisten hat grundsätzlich für viele erstmal eine gewisse Attraktivität aus den verschiedensten Gründen. Die Besoldung bzw. deren Höhe und die Laufbahnmöglichkeiten gehören da aber wohl eher nicht so stark dazu.

Wie wirkt sich der Personalmangel aus?

22. Juni 2017 um 22:07

Wie wirkt sich der Personalmangel aus?Beispiel Berlin und Nordrhein-Westfalen

In nahezu sämtlichen Bundesländern wurde in den vergangenen Jahren das Personal bei der Polizei abgebaut. Zwar hat man mittlerweile erkannt, dass dieser Trend der falsche Weg ist und versucht zumindest das Personal wieder aufzubauen.

Doch die Auswirkungen des Personalabbaus sind überall ähnlich und bis genügend geeignete Bewerber gefunden und ausgebildet sind, um nicht nur die Pensionäre auszugleichen, sondern wirkungsvoll das Personal aufzubauen, werden noch einige Jahre vergehen. Wir berichteten darüber.

Bis dahin zeigt sich, dass fehlende Polizisten es Straftätern nur allzu leicht machen, ihr kriminelles Handeln durchzuführen und die Polizei hat nicht genügend Manpower, um dem Einhalt zu gebieten. Am Beispiel von Berlin und Nordrhein-Westfalen zeigen wir die Auswirkungen dieser Personalpolitik.

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