Amtsangemessene Alimentierung? Besoldung in Hessen verfassungswidrig zu niedrig
Seit 2010 ging das Land Hessen bei der Besoldung der Tarifbeschäftigten und Beamten im öffentlichen Dienst einen eigenen Weg, als es aus der Tarifgemeinschaft der Länder als einziges Land ausgestiegen war. Dies nutzten die Landesregierungen offenbar zum Sparen, so dass ein Gericht zu dem Entschluss kam, dass die Besoldung verfassungswidrig zu niedrig sei.
Mehrere Klagen hatte es aus den Reihen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Hessen gegeben. Es geht dabei um die Jahre 2013 bis 2020. Der Vorwurf, die verfassungsrechtlich festgeschriebene amtsangemessene Alimentierung der Beamten sei zu niedrig, wurde vom Verwaltungsgericht Frankfurt noch verneint.